Allgemeine Geschäftsbedingungen


General Terms and Conditions (english)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Erwerb und der Nutzung von Eintrittskarten („Ticket-AGB“)

1. Geltungsbereich

1.1 Allgemeines

(1) Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Erwerb und Nutzung von Eintrittskarten und Dauerkartenabonnements („Tickets“) der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG, An der Arena 1, 68163 Mannheim („SAP Arena“) für den Besuch von Veranstaltungen in der Multifunktionsarena. Maßgebend ist die jeweils bei Erwerb des Tickets gültige Fassung der Ticket-AGB.

(2) Durch den Erwerb der Tickets kommen vertragliche Beziehungen allein zwischen dem Erwerber und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Ist die SAP Arena nicht selbst als Veranstalter ausgewiesen, ist sie vom Veranstalter beauftragt, an seiner Statt den Ticketerwerb abzuwickeln.

1.2 ÖPNV-Tickets

(1) Sofern mit dem Ticket ein Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsbundes Rhein-Neckar (VRN) eingeräumt wird, kommt der Beförderungsvertrag ausschließlich zwischen dem Ticketinhaber und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen zustande.

(2) Für print@home Tickets wird darauf hingewiesen, dass der VRN regelmäßig nur personalisierte Tickets anerkennt. Der Erwerber ist selbst dafür verantwortlich, im Zuge des Ticketerwerbs für eine entsprechende Eintragung zu sorgen. Die SAP Arena übernimmt keine Haftung, falls einem Ticketinhaber die Beförderung durch den VRN versagt werden sollte.

2. Besuchsrecht

(1) Die SAP Arena gewährt nur dem Inhaber eines Tickets, das er nach Maßgabe von Ziff. 3 und 4 selbst oder zulässigerweise gem. Ziff. 8.2 von einem berechtigten Ersterwerber erworben hat, das Recht zum Besuch der auf dem Ticket bezeichneten Veranstaltung. Ohne nachgewiesenes Besuchsrecht besteht kein Anspruch auf Besuch einer Veranstaltung. Der Besuch von Veranstaltungen in der SAP Arena unterliegt den dortigen Besucher-AGB.

(2) Sollten für eine Veranstaltung personalisierte Tickets ausgegeben werden, hat der Ticketinhaber beim Besuch der Veranstaltung zum Nachweis seiner Identität einen gültigen, zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen.

3. Ticketerwerb

3.1 Privatgebrauch

Ohne vorausgehende schriftliche Vereinbarung mit der SAP Arena ist der Ticketerwerb ausschließlich zur privaten Nutzung zulässig.

3.2 Bezugswege

3.2.1 Stationärer Verkauf

Beim Ticketerwerb im stationären Verkauf kommt der Vertrag zustande, sobald die SAP Arena dem Erwerber die Tickets als Hardticket ausstellt.

3.2.2 Call-Center

(1) Beim Ticketerwerb im Call-Center der SAP Arena gibt der Erwerber durch seine mündlich mitgeteilte Ticketauswahl eine rechtsverbindliche Bestellung ab.

(2) Nach mündlicher Abfrage der für die Zahlung per Kreditkarte erforderlichen Angaben des Erwerbers bucht der Mitarbeiter im Call-Center des SAP Arena den Ticketpreis auf die Kreditkarte des Erwerbers.

(3) Die SAP Arena bestätigt den Eingang der Bestellung mit einer E-Mail, die Angaben zu den bestellten Tickets sowie einen Link enthält, über den der Erwerber diese Ticket-AGB abrufen und dauerhaft speichern kann.

(4) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die SAP Arena die Tickets als Hardticket, als print@home Ticket oder als Mobile Ticket an den Erwerber versendet hat.

3.2.3 Online-Ticketshop

(1) Beim Ticketerwerb über den Online-Ticketshop der SAP Arena gibt der Erwerber durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ eine rechtsverbindliche Bestellung ab.

(2) Die SAP Arena bestätigt den Eingang der Bestellung mit einer E-Mail, die Angaben zu den bestellten Tickets sowie einen Link enthält, über den der Erwerber diese Ticket-AGB abrufen und dauerhaft speichern kann.

(3) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn die SAP Arena die Tickets als Hardticket, als print@home Ticket oder als Mobile Ticket an den Erwerber versendet hat.

(4) Die SAP Arena ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn aufgrund von technischen Störungen im Ticketing-System, die nicht von der SAP Arena zu vertreten sind, fehlerhafte Tickets ausgestellt worden sind. Die SAP Arena wird den Erwerber unverzüglich über den Fehler informieren und bereits erhaltene Leistungen unverzüglich erstatten.

3.3 Beschränkungen

Die SAP Arena behält sich vor, die für eine Veranstaltung oder für einzelne Interessenten zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschränken. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Tickets.

3.4 Widerrufsrecht

Unabhängig vom Bezugsweg (Ziff. 3.2) besteht generell kein Widerrufsrecht (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

4. Ermäßigung

4.1 Ermäßigungsberechtigte

4.1.1 Allgemeines

Prinzipiell zum Erwerb ermäßigter Tickets berechtigt sind Minderjährige, Schüler und Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Rentner bzw. Personen ab 65 Jahren. Der Ermäßigungsgrund muss im Zeitpunkt der gebuchten Veranstaltung vorliegen. Mehrfache Ermäßigungen werden nicht gewährt. Abhängig von der Veranstaltung bzw. dem Veranstalter können im Einzelfall Ermäßigungen ausgeschlossen sein.

4.1.2 Kinder

Tickets für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren können nur gleichzeitig mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden, gleich ob dieses ermäßigt ist oder nicht.

4.1.3 Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit einem eingetragenen Behinderungsgrad von mindestens 50% zahlen selbst den regulären Preis, erhalten beim Ticketerwerb aber ein kostenloses Ticket für eine Begleitperson zum Besuch derselben Veranstaltung. Die Begleitperson muss mindestens 14 alt und in der Lage sein, dem Schwerbehinderten die erforderliche Hilfe zu leisten. Die Begleitperson hat ohne den von ihr betreuten Schwerbehinderten kein eigenes Besuchsrecht.

4.2 Ermäßigungsnachweis

Ein aktueller amtlicher bzw. offizieller Nachweis über den Ermäßigungsgrund ist beim Besuch der Veranstaltung vorzulegen.

4.3 Aufwertung

4.3.1 Inhaber weitergegebener Tickets

(1) Dem Inhaber eines ermäßigten Tickets, der dieses zulässigerweise gem. Ziff. 8.4 von einem Ersterwerber erworben hat, steht ein eigenes Besuchsrecht grundsätzlich nur zu, wenn bei ihm selbst der auf dem Ticket vermerkte Ermäßigungsgrund („Kind“ oder „Ermäßigt“) vorliegt.

(2) Alternativ kann der Ticketinhaber vor Besuch der Veranstaltung („bis zum Drehkreuz“) sein Ticket in die für ihn passende Stufe („Ermäßigt“ oder „Vollzahler“) aufwerten, indem er den Differenzbetrag bezahlt. Eine Herabstufung oder Rückzahlung ist ausgeschlossen.

4.3.2 Inhaber von Dauerkarten

Tritt der Ermäßigungsgrund (z.B. Studienaufnahme, Rentenbeginn) voraussichtlich erst während der Laufzeit eines Dauerkarten-Abonnements ein, kann bereits zu Saisonbeginn eine ermäßigte Dauerkarte erworben werden. Für alle Veranstaltungen vor diesem Zeitpunkt ist eine Aufwertung erforderlich. Entfällt der Ermäßigungsgrund während eines laufenden Dauerkarten-Abonnements, ist für alle Veranstaltungen ab diesem Zeitpunkt eine Aufwertung erforderlich.

4.4 Inhaber ermäßigter Tickets ohne Nachweis

(1) Werden Inhaber ermäßigter Tickets bei einer Veranstaltung („ab dem Drehkreuz“) ohne entsprechenden Nachweis angetroffen, behält sich die SAP Arena vor

(a) den Ticketinhaber entschädigungslos vom Besuch der Veranstaltung auszuschließen und

(b) Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) zu stellen.

(2) Die SAP Arena entscheidet nach freiem Ermessen, ob sie dem Ticketinhaber anstelle der in Abs. 1 vorgesehenen Maßnahmen die Aufwertung seines Tickets gem. Ziff. 4.3.1 Abs. 2 gestattet, wobei eine zusätzliche Servicegebühr anfallen kann.

5. Preise und Zahlung

5.1 Preisbestandteile

Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste der SAP Arena bzw. des jeweiligen Veranstalters. Der auf der Karte aufgedruckten Preis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sämtliche anfallenden Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr). Beim Erwerb eines Hardtickets im Call-Center und im Online-Ticketshop werden dem Erwerber die Versandkosten in Rechnung gestellt.

5.2 Zahlung

Der Ticketpreis samt etwaiger Versandkosten ist mit Abschluss des Kaufvertrags (Ziff. 3.2) zur Zahlung fällig. Bestellungen im Call-Center und im Online-Ticketshop werden nur gegen Vorkasse ausgeführt. Die SAP Arena akzeptiert nur die abhängig vom Bezugsweg bei der Zahlung angegebenen Zahlungsmethoden.

5.3 Fehlschlagen der Zahlung

Sollte die Zahlung aus Gründen fehlschlagen, die der Erwerber zu vertreten hat (z.B. nicht ausreichende Kontodeckung, Probleme bei der elektronischen Authentifizierung), behält sich die SAP Arena vor, die betroffene Bestellung ersatzlos zu stornieren, bereits ausgelieferte Tickets zu sperren und die entstandenen Kosten dem Erwerber in Rechnung zu stellen.

6. Versand

6.1 Allgemeines

Hat der Erwerber beim Ticketerwerb im Call-Center oder im Online-Ticketshop (Ziff. 3.2.2 bzw. 3.2.3) Hardtickets bestellt, sendet die SAP Arena dem Erwerber die Tickets an die von ihm angegebene Adresse auf dem Postweg zu. Die Versandkosten trägt der Erwerber.

6.2 Falschlieferung

(1) Entsprechen die versendeten Hardtickets nicht der Bestellbestätigung, die der Erwerber per E-Mail erhalten hat,

(a) erstattet ihm die SAP Arena den gezahlten Kaufpreis oder

(b) sendet ihm die SAP Arena die richtigen Tickets zu bzw. hinterlegt diese zur Abholung an der Abendkasse.

(2) Voraussetzung für die Korrekturen gem. Abs. 1 ist stets, dass der Erwerber die Falschlieferung innerhalb von einer Woche ab Erhalt, spätestens aber am Veranstaltungstag, per E-Mail an ticketing@saparena.de anzeigt und die Hardtickets (im Original) unverzüglich per Post an die in Ziff. 1.1 genannte Adresse der SAP Arena zurückschickt oder persönlich im Ticket-Shop der SAP Arena zurückgibt.

7. Rücknahme und Erstattung

7.1 Allgemeines

Umtausch und Rücknahme von Tickets sind ausgeschlossen, soweit nicht Ziff. 6.2 und Ziff. 7.2 ff. Ausnahmen vorsehen.

7.2 Abhandenkommen von Tickets

(1) Der Erwerber ist für die ihm ausgestellten Tickets allein verantwortlich und hat sie in seinem eigenen Interesse insbesondere vor Beschädigung, Diebstahl oder anderweitigem Verlust sowie Missbrauch durch Dritte zu schützen.

(2) Kommt dem Erwerber sein Ticket abhanden, teilt er dies unverzüglich der SAP Arena mit. Die SAP Arena entscheidet nach freiem Ermessen, ob sie das Ticket sperrt und dem Erwerber ein neues Ticket ausstellt.

(3) Ein Ersatzanspruch gegen die SAP Arena besteht nicht.

7.3 Absage von Veranstaltungen

(1) Sagt der Veranstalter eine Veranstaltung ab, erstattet die SAP Arena dem Erwerber den Kaufpreis seines Tickets zurück, nachdem er das ihm ausgehändigte Rückabwicklungsformular vollständig ausgefüllt und dabei insbesondere seine Bankverbindung angegeben hat. Sollte der Erwerber Hardtickets erhalten haben, muss er außerdem die Tickets im Original unverzüglich per Post an die in Ziff. 1.1 genannte Adresse der SAP Arena zurückschicken oder persönlich im Ticket-Shop der SAP Arena zurückgeben. Etwaige Bearbeitungsgebühren oder Versandkosten werden nicht erstattet.

(2) Ist die SAP Arena selbst nicht Veranstalter und sollte im Einzelfall die interne Verrechnung zwischen dem Veranstalter und der SAP Arena bereits abgeschlossen sein, hat sich der Erwerber wegen der Erstattung des gezahlten Kaufpreises direkt an den Veranstalter zu wenden.

7.4 Verlegung von Veranstaltungen

Verlegt der Veranstalter eine Veranstaltung, bleiben die bisherigen Tickets für den neuen Veranstaltungstermin gültig. Ändert sich der Veranstaltungstag, kann der Erwerber sein Ticket alternativ gem. Ziff. 7.3 zurückgeben.

7.5 Besonderheiten bei Heimspielen der Adler Mannheim und der Rhein-Neckar Löwen

7.5.1 Wiederholungsspiele

Wiederholungsspiele sind neue Veranstaltungen, Tickets für das ursprüngliche Spiel gelten dafür nicht.

7.5.2 Spielabbruch

Wird ein bereits begonnenes Spiel ohne Verschulden der SAP Arena abgebrochen (z.B. aus Sicherheitsgründen), erstattet die SAP Arena den Kaufpreis für das Ticket nicht zurück.

7.5.3 Inhaber von Dauerkarten

Spiele, für die sich eine Mannschaft sportlich nicht qualifiziert, werden nicht erstattet. Die SAP Arena leistet keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind den Medien zu entnehmen. Spielverlegungen führen weder zur anteiligen Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zu einem Rückgaberecht für die Dauerkarte.

8. Weitergabe von Tickets

8.1 Allgemeines

Um Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch von Veranstaltungen zu vermeiden, Hausverbote effektiv durchzusetzen, Anhänger von aufeinandertreffenden Mannschaften besser trennen zu können, Ticketspekulationen zu vermeiden und interessierte Besucher möglichst breit mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu versorgen, liegt es im allseitigen Interesse, die unkontrollierte und nicht autorisierte Weitergabe von Tickets soweit wie möglich zu unterbinden.

8.2. Unzulässige Weitergabe

(1) Der Verkauf von Tickets durch die SAP Arena erfolgt ausschließlich zur privaten Nutzung durch den Erwerber. Die kommerzielle Nutzung von Tickets, insbesondere durch den Weiterverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht, ist nicht gestattet.

(2) Dem Erwerber ist es insbesondere untersagt,

  • Tickets über nicht von der SAP Arena autorisierte Verkaufsplattformen (z.B. eBay, Facebook, Kleinanzeigen, seatwave, StubHub, viagogo) zum Kauf anzubieten;
  • Tickets zu einem höheren als dem regulären Preis anzubieten;
  • Tickets gewerblichen Tickethändlern zum Verkauf anzubieten;
  • Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Betriebsgesellschaft kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
  • Tickets für Sportveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern der Erwerber von der Anhängerschaft für den Gastverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen;
  • Tickets für Sportveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die SAP Arena belegt sind, sofern der Erwerber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen.

8.3 Rechtsfolgen unzulässiger Weitergabe

(1) Verstößt der Erwerber gegen die Bestimmungen in Ziff. 8.2, behält sich die SAP Arena vor, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung entschädigungslos zu verwehren;
  • Dauerkartenabonnements außerordentlich zu kündigen;
  • vom Erwerber eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen;
  • vom Erwerber die Auszahlung des unberechtigt erhaltenen Mehrerlöses zu verlangen;
  • den Erwerber für eine angemessene Zeit vom Erwerb weiterer Tickets und vom Besuch der SAP Arena auszuschließen.

(2) Weitere straf- und zivilrechtliche Schritte gegen die Beteiligten bleiben in jedem Fall vorbehalten.

8.4 Zulässige Weitergabe

(1) Die private Weitergabe von Tickets ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe gem. Ziff. 8.2 vorliegt, der Erwerber den neuen Ticketinhaber auf den Inhalt dieser Ticket-AGB ausdrücklich hinweist und der neue Ticketinhaber mit ihrer Geltung nachweislich einverstanden ist.

(2) Im Einzelfall ist die Weitergabe über die Arena-Ticketbörse als offizielle Zweitmarktplattform möglich.

(3) Inhaber von Dauerkarten können ihre Karten für einzelne Spiele an Dritte ausleihen.

(4) Bei ermäßigten Einzel- oder Dauerkarten kann eine Aufwertung erforderlich sein (Ziff. 4.3.1).

9. Gewährleistung und Haftung

(1) Ist die SAP Arena nicht selbst Veranstalter, übernimmt sie keinerlei Gewährleistung für eine bestimmte Ausführung oder Qualität der Veranstaltung.

(2) Die SAP Arena haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(3) In sonstigen Fällen haftet die SAP Arena nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Erwerber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Haftungsumfang ist insoweit beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

10. Datenschutz

Die SAP Arena hält bei der Verarbeitung der personenbezogenen Informationen des Erwerbers die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz ein. Dies beinhaltet dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO). Soweit Subunternehmer der SAP Arena im Rahmen der Vertragserfüllung mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, wird mit ihnen zuvor eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen, die bei Bedarf eingesehen werden kann.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Ist der Erwerber ein Verbraucher, der zum Zeitpunkt des Ticketerwerbs seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Ist der Erwerber ein Kaufmann, der zum Zeitpunkt des Ticketerwerbs seinen Sitz in Deutschland hat, ist Mannheim ausschließlicher Gerichtsstand.

(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein bzw. werden oder eine an sich notwendige Bestimmung nicht enthalten sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien bemühen sich, in diesem Fall eine einvernehmliche Regelung zu finden.


Besucher-AGB

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber/Besucher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG (nachfolgend "Betriebsgesellschaft").

1. Geltungsbereich

1.1 Die Besucher-AGB gelten für folgende Fälle in folgendem Umfang:

  • Die Betriebsgesellschaft ist Veranstalter der Veranstaltung. In diesem Fall gelten die Besucher-AGB ohne Einschränkung.
  • Die Betriebsgesellschaft vermietet die SAP Arena an den Veranstalter. Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. In diesem Fall sind alle Ansprüche, die den Besuch der Veranstaltung betreffen (z. B. Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung, Preisgestaltung, mögliche Absage) an den Veranstalter zu richten. Die vorliegenden Besucher-AGB gelten insofern nur im Hinblick auf den Aufenthalt des Besuchers in der SAP Arena, unabhängig von der Veranstaltung und dem Veranstaltungsvertrag.
  • Die Betriebsgesellschaft vermittelt im Rahmen des Vorverkaufs den Kartenkauf zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. Die Besucher-AGB gelten für die Lieferungen und Leistungen der Betriebsgesellschaft im Rahmen des Vorverkaufs.

1.2 Der in die Eintrittskarte integrierte Fahrausweis (Kombiticket) des Verkehrsbundes Rhein-Neckar (VRN) berechtigt den Inhaber der Eintrittskarte/Besucher zur Beförderung nach den Beförderungsbedingungen des VRN. Eine vertragliche Beziehung zur Betriebsgesellschaft besteht nicht. Der Preis für die Dauerkarte/Einzelkarte beinhaltet ein anteiliges Beförderungsentgelt, das im Namen und auf Rechnung des VRN einbehalten wird.

2. Vertragsschluss und Zahlung in Ticketing-AGB

Die vorliegenden Besucher-AGB regeln nicht den Vertragsschluss und die Zahlung beim Erwerb der Eintrittskarte, wobei es unbeachtlich ist, ob die Eintrittskarte an Vorverkaufsstellen oder per Internet erworben wird. Der Vertragsschluss, die Zahlung, der Versand der Eintrittskarten, Reklamationen und Fragen des Fernabsatzes werden in den Ticketing-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betriebsgesellschaft für den Erwerb von Eintrittskarten) geregelt, die zusätzlich zu den Besucher-AGB gelten.

3. Zugang zu den Veranstaltungen

3.1 Der Zugang zu einer Veranstaltung in der SAP Arena wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder von sonstigen, von der Betriebsgesellschaft, dem Veranstalter oder anderen hierzu Befugten ausgefüllten Berechtigungsausweisen gewährt. Kleinkinder bis zu drei Jahren benötigen bei Spielen der Adler Mannheim und der Rhein-Neckar Löwen keine Eintrittskarte, haben aber auch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz- oder Stehplatz.

3.2 Die Art der Veranstaltung (z. B. Konzert) kann es erfordern, dass einem Besucher, der nach Beginn einer Veranstaltung eintrifft, erst bei der nächsten Veranstaltungspause Einlass in den Veranstaltungsraum gewährt wird.

4. Rücknahme und Weitergabe von Eintrittskarten

Gilt nur bei Eigenveranstaltungen (Ziff. 1.1 (1)) und beim Vorverkauf (Ziff. 1.1 (3))

4.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der SAP Arena, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Sportmannschaften liegt es im Interesse der Betriebsgesellschaft sowie der teilnehmenden Sportmannschaften und im Interesse der Sicherheit der SAP Arena, die Weitergabe von Eintrittskarten einzuschränken. Eintrittskarten dürfen vom Erwerber nur an Familienangehörige oder ihm bekannte Personen, die bisher noch nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen beteiligt waren, weitergegeben werden. Eintrittskarten dürfen auch nicht zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis weiterverkauft werden. Insbesondere ist es unzulässig, Eintrittskarten über Internetauktionen oder über Presse, Rundfunk oder sonstige Medien anzubieten mit dem Ziel, einen höheren Preis herbeizuführen. Der Käufer verpflichtet sich, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. zum Zwecke der Gewinnerzielung) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung der SAP Arena untersagt. Sollte die SAP Arena feststellen, dass der Käufer ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert hat und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann die SAP Arena einen zukünftigen Verkauf von Karten dem Käufer gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach dieser Ziffer die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe i.H.v. bis zu maximal 2.500 € fordern. Die SAP Arena behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Käufers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in Zukunft zu verhindern; die SAP Arena behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.

4.2 Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von gekauften Eintrittskarten. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Erwerber kann bei Verlegung wählen, ob er mit der Eintrittskarte die Veranstaltung am neuen Veranstaltungstermin besucht oder ob er die Eintrittskarte zurückgibt und vom Veranstaltungsvertrag zurücktritt. Dieses Wahlrecht entfällt, falls diese Veranstaltung am gleichen Tag nur zu einer abweichenden Anfangszeit stattfindet. Ein Rücktritt ist nur bis zu zehn Tagen vor dem neuen verlegten Veranstaltungstermin und bei der (Vor-) Verkaufsstelle möglich, bei der die Eintrittskarte erworben wurde.

4.3 Eintrittskarten werden dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Die Rücknahme der Eintrittskarte und die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Fall bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin bei der Verkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde.

4.4 Bei Rücknahme wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Weitere Ansprüche, wie z. B. entstandene Reisekosten, Vorverkaufs- oder Versandgebühren, können gegen die Betriebsgesellschaft nicht geltend gemacht werden.

4.5 Während der Covid-19 Pandemie kann es z.B. wegen eines Ansteigens der Infektionszahlen jederzeit dazu kommen, dass Veranstaltungen infolge verbandsseitiger und/oder behördlicher Maßgabe die zunächst behördlich zugelassene Zuschauerzahl nach dem Beginn des Verkaufsstarts oder nach Vertragsschluss reduziert wird. Im Falle einer solchen nachträglich verringerten Zuschauerzahl ist die Betriebsgesellschaft berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten (Teilrücktritt). Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, Tickets zu sperren und/oder zu stornieren. Der Ticketerwerber erhält den für die betroffene Veranstaltung bereits entrichteten Ticketpreis erstattet.

5. Durchführung der Veranstaltung

5.1 Der Veranstalter behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor. Ein Rückerstattungsanspruch für die Eintrittskarten ergibt sich hieraus nur, wenn die Änderung nicht nur unerheblich oder dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.

5.2 Der Besucher parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr, soweit er es nicht auf dem Parkplatz abstellt und ordnungsgemäß einen Parkplatznutzungsvertrag abschließt, für den die Parkplatzordnung der Betriebsgesellschaft gilt.

6. Haus- und Parkplatzordnung

6.1 Die Betriebsgesellschaft erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen nur unter der Voraussetzung, dass der Besucher die Hausordnung und die sonstigen, allgemein sämtliche Besucher der SAP Arena betreffenden Regelungen beachtet. Die Hausordnung, die Parkplatzordnung u. a. können über die Website der SAP Arena (www.saparena.de) eingesehen werden.

6.2 Jede Person, die eine Veranstaltung in der SAP Arena besucht, anerkennt ausdrücklich, dass sie sich in dieser auf eigene Gefahr aufhält und die Betriebsgesellschaft nicht für von Dritten ausgehende Risiken, Gefahren oder Schäden verantwortlich gemacht werden kann, außer ihr ist eine Pflichtverletzung oder ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen.

6.3 Den Besuchern der SAP Arena ist es untersagt, auf dem Gelände kommerziellen Aktivitäten nachzugehen und insbesondere Waren zum Verkauf anzubieten. Solche Waren können vom Ordnungsdienst entfernt oder vorübergehend eingezogen werden. Auch die Erbringung von Dienstleistungen ist ohne Zustimmung der Betriebsgesellschaft nicht erlaubt.

7. Gewährleistung

7.1 Die Betriebsgesellschaft haftet nur dann für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf und die Qualität der Veranstaltung, wenn sie selbst Veranstalter ist. Bei sämtlichen anderen Veranstaltungen (Fremdveranstaltungen) ist der jeweils andere Veranstalter (z. B. Mieter der SAP Arena, Verkäufer der Eintrittskarten) für diese verantwortlich. Bei Fremdveranstaltungen übernimmt die Betriebsgesellschaft auch keine Haftung für die Richtigkeit der vom Veranstalter vermittelten Informationen.

7.2 Mängelansprüche gegen die Betriebsgesellschaft sind nur dann zulässig, wenn die Gebrauchstauglichkeit der von der Betriebsgesellschaft zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Die Garantiehaftung für anfängliche Mietmängel ist ausgeschlossen.

8. Haftung der Betriebsgesellschaft

8.1 Die Betriebsgesellschaft leistet Schadensersatz und Ersatz für Aufwendungen, gleich aus welchem rechtlichen Grund (Vertrag, Delikt), nur in folgendem Umfang:

  • bei Vorsatz und in Fällen, in denen die Betriebsgesellschaft ausdrücklich und schriftlich eine vertragliche Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat, in voller Höhe;
  • bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
  • in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird, sowie für Verzug und Ansprüche aus Mängelhaftung/Gewährleistung, jedoch beschränkt auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

8.2 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens steht der Betriebsgesellschaft offen.

8.3 Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, verursachte Störungen und Schäden hat die Betriebsgesellschaft nicht zu vertreten.

9. Ausschluss vom Zugang zur SAP Arena

9.1 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund gegen Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte zu verwehren, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9.2 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

9.3 Das Betreten der Bühne oder das Überqueren von Absperrungen ist grundsätzlich untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

9.4 Bei Zuwiderhandlung gegen die Besucher-AGB behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Besucher vom Veranstaltungsort zu verweisen oder ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dasselbe gilt bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, die nicht nur unerheblich sind.

10. Datenschutz

10.1 Die Betriebsgesellschaft bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besucher unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Adresse, Bankdaten, Kreditkartendaten u.a.) werden von der Betriebsgesellschaft in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit diese Übermittlung notwendig ist, damit der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung erfüllt werden kann.

10.2 Solange der Besucher nicht ausdrücklich widerspricht, ist die Betriebsgesellschaft berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Beratung des Kunden und in anonymisierter Form zur Werbung, zur Marktforschung, für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote erheben, verarbeiten und nutzen. Der Besucher kann jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Einwilligung widerrufen.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Der Besucher nimmt Kenntnis davon und erteilt seine Einwilligung, dass Bild- und Tonaufnahmen von der Betriebsgesellschaft und vom Veranstalter jederzeit hergestellt und entsprechende Vervielfältigungsstücke räumlich und zeitlich unbefristet verbreitet werden können. Er erteilt ebenso die Einwilligung, dass diese Bild- und Tonaufnahmen über Sender, Internet oder in anderer Weise ausgestrahlt und öffentlich wiedergegeben werden.

12. Sonstiges

12.1 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Mannheim. Für Streitigkeiten ist, soweit der Besucher Vollkaufmann ist oder seinen (Wohn-)Sitz im Ausland hat, Mannheim Gerichtsstand. Die Betriebsgesellschaft behält sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund nationalen oder internationalen Zivilprozessrechts zuständig ist.

12.2 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


AGB für den Erwerb sowie den Gebrauch von Wertgutscheinen

1. Die Wertgutscheine (Gutscheine) können für den Kauf von Fanartikeln in den stationären Fanshops der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG (Betriebsgesellschaft, An der Arena 1, 68163 Mannheim), im Adler Merchandising-Onlineshop der Betriebsgesellschaft, WHISTLE Fanwear – Tickets (Q6 14, 68161 Mannheim) und zum Erwerb von Tickets sowohl im Ticketwebshop der SAP Arena sowie vor Ort im Ticketshop der SAP Arena (An der Arena 1, 68163 Mannheim) und WHISTLE Fanwear - Tickets (Q6 14, 68161 Mannheim) eingelöst werden. Sie können jedoch nicht für den Kauf weiterer Gutscheine verwendet werden. Eine Einlösung nach Eingang der Bestellung bei uns bzw. eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

2. Gutscheine können als physischer Gutschein, als Print@Home-Gutschein und als mobiler Gutschein für die iOS/Android Wallet ausgestaltet sein. Das Guthaben eines Gutscheins ist in Euro und wird nicht verzinst. Eine Barablösung, Aufladung, Übertragung gegen Wert oder Aufrechnung ist nicht möglich.

3. Der Gutschein ist nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen, Rabatten oder Rabattaktionen. Bei einer Bestellung kann nur ein Gutschein verwendet werden. Reicht das Guthaben auf dem Gutschein für die Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden. Teileinlösungen sind möglich, der Restwert verbleibt auf dem Gutschein.

4. Der Gutschein ist übertragbar und drei Jahre ab dem Datum der Ausstellung gültig. Das Vervielfältigen, Editieren oder Manipulieren der Gutscheine ist nicht gestattet. Bei Verlust, Entwendung oder Unlesbarkeit von Gutscheinen sowie bei Schreibfehlern in der E-Mailadresse des Gutscheinempfängers übernehmen wir keine Haftung und können den Gutschein nicht ersetzen. Die Rückgabe von Gutscheinen ist ausgeschlossen.


Einkaufsbedingungen der Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG

1. Vertragsgrundlage

1.1 Für alle von uns eingekauften Lieferungen und beauftragten Leistungen inklusive Werkleistungen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung. Abweichende Vertragsbedingungen des Lieferanten oder Werkunternehmers (nachfolgend: Lieferanten) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen oder den Vertrag durchführen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen die Leistung unseres Lieferanten vorbehaltlos annehmen.

1.2 Auch bei künftigen Geschäften mit dem Lieferanten gelten unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

1.3 Diese Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit der Lieferant Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist.

2. Angebot

Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Werktagen unsere Bestellung durch Rücksendung des von ihm unterschriebenen Doppels der Bestellung oder durch Leistungserbringung anzunehmen.

3. Preise

3.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Bei Bestellungen ohne Preisangabe gelten die Preise der letzten Lieferung als vereinbart.

3.2 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Transport, Verpackung, Aufstellung, Entsorgung der Transportverpackung und Montage im vereinbarten Preis enthalten. Für solche Nebenleistungen gelten diese Einkaufsbedingungen entsprechend. Die Rückgabe von Euro-Paletten erfolgt durch Austausch. Im Übrigen bedarf die Rückgabe der Verpackung einer gesonderten Vereinbarung.

3.3 Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

4. Versand

4.1 Bis zur Übergabe der Lieferung bzw. Leistung an uns oder den von uns angegebenen Empfänger trägt der Lieferant sowohl die Transportgefahr als auch die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise wir die Frachtkosten tragen. Ist eine Abnahme der Leistung vorgesehen, geht die Gefahr erst nach erfolgter Abnahme auf uns über.

4.2 Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus oder Verwendungsstelle zu erfolgen.

4.3 Teillieferungen und -leistungen sind grundsätzlich nur mit unserer Zustimmung zulässig. Wir werden diese Zustimmung nicht unbillig verweigern, soweit nicht unsere Interessen einer Teillieferung oder -leistung entgegenstehen. Die durch Teillieferungen oder -leistungen entstehenden Mehrkosten (z. B. Versand, Montage etc.) trägt der Lieferant, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

4.4 Zu den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten gehört die Dokumentation des Liefergegenstandes. Unsere besonderen Anweisungen sind hierbei zu beachten.

5. Versicherung

Der Lieferant ist bei Lieferung frei Haus oder Verwendungsstelle verpflichtet, auf seine Kosten eine ausreichende Transportversicherung - Deckung von Haus zu Haus - abzuschließen.

6. Lieferung

6.1 Die in unserem Bestellschreiben angegebene Versandanschrift und der Versandvermerk sind verbindlich. Durch Fehldisposition entstandene Kosten gehen zu Lasten des absendenden Lieferanten. Allen Sendungen sind spezifizierte Versandpapiere (wie z. B. Versandanzeige, Lieferscheine, Frachtbriefe) beizufügen. Diese müssen in jedem Fall unsere Bestelldaten enthalten. Dazu zählen die Bestellnummer, die genaue Bezeichnung sowie die Verpackung des Liefergegenstandes. Durch Nichtbeachtung der vorstehenden Vorgaben bedingte Verzögerungen sind nicht durch uns zu vertreten.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist unsere Anlieferadresse unsere Hausadresse in der Xaver-Fuhr Straße 150 in 68163 Mannheim.

7. Lieferzeit

7.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Drohende und eintretende Lieferverzögerungen müssen uns unverzüglich schriftlich nach Bekanntwerden angezeigt werden.

7.2 Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro angefangener Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Wir sind berechtigt, diese Vertragsstrafe innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung der verspäteten Waren/der verspäteten Leistung neben der Erfüllung geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

7.3 Bei uns eintretende Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen - gleichgültig welcher Art und aus welchen Ursachen - geben uns das Recht, Abnahmefristen bis zum Bedarfsfall hinauszuschieben, ohne dass dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, es sei denn, dass wir die Betriebsstörung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Veranstalter und Mieter der SAP Arena sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.

8. Zahlungsbedingungen, Abtretungsbeschränkung

8.1 Rechnungen sind uns in einfacher Ausfertigung einzusenden. Auf der Rechnung sind die im Bestellschreiben angegebenen Bestelldaten vollständig zu wiederholen. Rechnungen ohne diese Angaben können nicht bearbeitet werden.

8.2 Die Abtretung einer gegen uns gerichteten Forderung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung.

8.3 Bei Lieferung vor dem vereinbarten Lieferdatum läuft die Zahlungsfrist erst ab dem vereinbarten Lieferdatum.

8.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

8.5 Wir leisten Abschlagszahlungen, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Unsere Abschlagszahlungen erfolgen stets unter Vorbehalt und sind nicht mit der Erklärung verbunden, ob die Leistung, für die die Abschlagszahlung begehrt wird, vertragsgemäß ist.

9. Schutzrechte

9.1 Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine gewerblichen Schutzechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, etc.) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.

9.2 Sollten wir von dritter Seite wegen einer Verletzung dieser Rechten in Anspruch genommen werden, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von jeglicher Haftung gegenüber dem Dritten freizustellen.

9.3 Alle einräumbaren urheberrechtlichen Befugnisse an den Leistungsergebnissen des Lieferanten und dessen Subunternehmer werden mit der jeweiligen Entstehung uns ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumt.

9.4 Wir sind unbeschadet der vollständigen Einräumung der Rechte gemäß Absatz 3 berechtigt, die vom Lieferanten erbrachten Leistungen (z. B. Pläne, Bilder, Grafiken, etc.) zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu ändern und zu nutzen.

9.5 Der Lieferant darf das Logo und die Wort-Bild-Marke "SAP Arena" nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns verwenden. Dem Lieferanten ist es untersagt, das Logo der SAP Arena ganz oder teilweise zu verändern. Richtlinien für die korrekte Verwendung erteilen wir auf Nachfrage.

10. Eigentumsvorbehalt

Sofern wir Teile beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

11. Muster und Fertigungsmittel

11.1 Die Kosten für die Herstellung von Mustern und Fertigungsmitteln (z. B. Werkzeuge, Formen, Schablonen, CAD-Pläne, Foto-/Videorohdaten) durch den Lieferanten werden von der zu liefernden Ware getrennt in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Muster und Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß, der dem Auftrag zuzurechnen ist, ersetzt werden müssen.

11.2 An von uns beigestellten Mustern und Fertigungsmitteln behalten wir uns das Eigentum vor. An Mustern und Fertigungsmitteln nach Abs. 1 geht mit Zahlung der hierfür ausgewiesenen Vergütung, soweit keine gesonderte Vergütung ausgewiesen wurde, sofort mit der Herstellung, das Eigentum auf uns über.

11.3 Die Kosten für Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel trägt der Lieferant.

11.4 Der Lieferant wird uns nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder der Einstellung der Lieferungen oder Leistungen die Muster und Fertigungsmittel nach Aufforderung durch uns unverzüglich herausgeben. Im Übrigen wird er die Muster und Fertigungsmittel für die Dauer von drei Jahren nach der letzten Lieferung für uns unentgeltlich aufbewahren. Danach fordert der Lieferant uns schriftlich auf, sich innerhalb von sechs Wochen zur Verwendung zu äußern. Die Verwahrungspflicht endet, wenn innerhalb dieser sechs Wochen keine Rückäußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird.

11.5 Der Lieferant wird die Muster und Fertigungsmittel getrennt von seinen übrigen Mustern und Fertigungsmitteln aufbewahren und mit dem Hinweis "Eigentum der SAP Arena" kennzeichnen. Bei Zugriff Dritter auf die Muster und Fertigungsmittel wird der Lieferant auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Lieferant.

11.6 Für unsere Bestellungen hergestellte oder von uns bereitgestellte Muster und Fertigungsmittel dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.

12. Rügepflicht, Sach- und Rechtsmängel, Schadensersatz

12.1 Wir sind verpflichtet, Lieferungen und Leistungen innerhalb angemessener Frist nach Lieferung oder Anzeige der Betriebsbereitschaft zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen von unserer Bestellung zu prüfen. Die Überprüfung ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb einer Frist von 4 Werktagen ab Ablieferung oder bei versteckten Mängeln ab der Entdeckung erfolgt. Die Mitteilung erkannter Mängel an den Lieferanten erfolgt durch Absendung der Mängelrüge innerhalb eines weiteren Werktages.

12.2 Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Ware und die erbrachten Leistungen dem Stand der Technik sowie auch allen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Der Lieferant wird sich selbst darüber informieren, welche Vorschriften jeweils zu beachten sind.

12.3 Wir sind befugt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung ohne vorherige Fristsetzung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist oder eine besondere Eilbedürftigkeit besteht. Im Übrigen gelten für Sach- und Rechtsmängel sowie für Schadensersatz die gesetzlichen Vorschriften.

12.4 Die Verjährungsfrist für unsere Mängelansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

12.5 Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten veräußerten Lieferung oder Leistung aus Produzentenhaftung oder nach dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen, so stellt uns der Lieferant von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung frei, wenn die Ursache im Herrschafts- und Organisationsbereich des Lieferanten liegt und der Lieferant selbst haftet. Ferner ist der Lieferant in diesem Falle verpflichtet, uns alle aus dem Schadensfall entstehenden Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen.

13. Subunternehmer

Handelt es sich bei unserer Bestellung um eine Werkleistung, ist es dem Lieferanten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet, Subunternehmer einzuschalten. Die Zustimmung hat schriftlich zu erfolgen.

14. Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen

14.1 Der Lieferant ist, insbesondere wenn Arbeiten in unserem Betrieb ausgeführt werden, allein dafür verantwortlich, die bestehenden Gesetze und Vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie sonstiger Organisationen und Behörden sowie unsere Hausordnung und die Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen jeweils in der aktuellen Fassung einzuhalten.

14.2 Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen des Lieferanten, die zur Ausführung von Leistungen unseren Betrieb betreten müssen (z. B. Monteure, Kraftfahrer etc.), unterstehen unseren Betriebsvorschriften.

15. Datenschutz

Der Lieferant wird hiermit gemäß 33 BDSG davon unterrichtet, dass wir seine Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften erheben, speichern, verarbeiten und an Dritte übermitteln.

16. Abgaben

Der Lieferant wird unverzüglich vor Leistungserbringung schriftlich darauf hinweisen, wenn er oder von ihm eingesetzte Personen zu dem nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zu versichernden Personenkreis gehören. Unterlässt der Lieferant die Mitteilung schuldhaft oder gerät er damit in Verzug, hat er die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

17. Schluss

17.1 Erfüllungsort für unsere Zahlungen und Gerichtsstrand ist Mannheim. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts in der jeweils gültigen Fassung.


Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden auf der Homepage www.saparena.de veröffentlicht und gelten für alle Gewinnspiele auf der SAP Arena Homepage, im SAP Arena Newsletter, auf der SAP Arena Facebook-Fanseite, im SAP Arena Veranstaltungsflyer, im SAP Arena Magazin sowie bei allen sonstigen von der Betriebsgesellschaft der SAP Arena durchgeführten Gewinnspielen.

1. Anwendungsbereich

1.1 Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer an Gewinnspielen, welche von der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG, An der Arena 1, 68163 Mannheim veranstaltet werden. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen einverstanden. Diese werden damit Vertragsgrundlage des zwischen den Parteien konkludent oder ausdrücklich geschlossenen Gewinnspielvertrages.

1.2 Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist unentgeltlich.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Jeder Teilnehmer darf an einem bestimmten Gewinnspiel oder an einer bestimmten Verlosung nur einmal teilnehmen. Die Teilnehmer müssen volljährig sein und eine gültige Postanschrift sowie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen.

2.2 Gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Händler und Partner der SAP Arena, sowie alle an der Entstehung und Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen, sowie die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen, sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

2.3 Die Teilnahme über Gewinnspiel-Services jeglicher Art ist nicht gestattet.

3. Allgemeine Bedigungen

3.1 Die Teilnehmer verpflichten sich, im Rahmen der Gewinnspiele keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen.

3.2 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name, sowie die von Ihnen eingereichten Fotos oder Bilder auf der Homepage der SAP Arena, der SAP Arena Facebook-Fanseite, der Instagram-Seite, der WHISTLE_Fanwear_Tickets Facebook- und Instagram-Seite, oder in sonstigen Medien zeitlich unbeschränkt unentgeltlich veröffentlicht werden dürfen. Gleiches gilt für Bilder der Teilnehmer, die von der Betriebsgesellschaft der SAP Arena oder in deren Auftrag im Rahmen des Gewinnspiels oder bei sonstigen Veranstaltungen in der SAP Arena gefertigt werden.

3.3 Die Preise des Gewinnspiels sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Wertes des jeweiligen Preises ist ausgeschlossen. Der SAP Arena steht es frei, den ausgelobten Preis nach freiem Ermessen gegen einen Ersatzpreis von gleichem oder höherem Wert auszutauschen.

3.4 Für die Entrichtung eventueller Steuern, die durch die Entgegennahme der Preise anfallen, sind allein die Gewinner verantwortlich.

3.5 Ein nicht innerhalb von 7 Tagen entgegengenommener oder ein zurückgewiesener Preis verfällt und wird nicht neu vergeben.

3.6 Gewinnspielclubs, automatisierte Einträge über Gewinnspiel-Robots sowie willentliche Falscheinkäufe und Einträge mit sog. „Wegwerf-E-Mail-Adressen“ sind unzulässig und werden von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

4. Teilnahmefrist

Die einzelnen Teilnahmefristen und Verfallfristen sind der jeweiligen Verlosung zu entnehmen.

5. Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtung

5.1 Falls dem einzelnen Gewinnspiel keine konkreten Abgaben zur Gewinnermittlung gemacht wurden, erfolgt die Gewinnermittlung per Losverfahren unter allen Teilnehmern an dem Gewinnspiel.

5.2 Die Teilnehmer werden über Ihren Gewinn schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.

5.3 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass neben ihrem richtigen Namen auch ihr Facebook-Name auf der Facebook-Seite der SAP Arena veröffentlicht wird.

6. Teilnahmeberechtigung

6.1 Bei einer erfolglosen Zustellung des Gewinns behält sich die SAP Arena vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln.

6.2 Sollten die angegebenen Kontaktdaten der Teilnehmer (z.B. Post- oder E-Mail-Adresse) fehlerhaft sein oder sind die Teilnehmer unter diesen Kontaktdaten nicht zu erreichen, ist die SAP Arena nicht verpflichtet, eine Adressermittlung vorzunehmen. Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

7. Haftung

7.1 Die SAP Arena haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nachfolgend nichts Anderweitiges ergibt.

7.2 Die SAP Arena haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3 Die SAP Arena haftet unter Begrenzung auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen.

7.4 Darüber hinaus haftet die SAP Arena lediglich im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.

7.5 Die SAP Arena haftet nicht für falsche Informationen, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel veröffentlicht werden.

7.6 Die SAP Arena übernimmt keine Gewähr dafür, dass die SAP Arena Homepage, über die das Gewinnspiel läuft, jederzeit zur Verfügung steht oder jederzeit aufgerufen werden kann. Eventuelle Störungen gehen insoweit nicht zu Lasten der SAP Arena.

8. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die SAP Arena behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen von Gründen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels oder der Verlosung gefährden oder verhindern. Sofern eine derartige Beendigung oder Unterbrechung eines Gewinnspiels auf dem Verhalten eines oder mehrerer Teilnehmer beruht, ist die SAP Arena berechtigt, von den Teilnehmern den hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

9. Hinweise zum Datenschutz

Die der SAP Arena von den Teilnehmern übermittelten Informationen werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten von der SAP Arena unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine insoweit erteilte Einwilligung kann von den Teilnehmern jederzeit schriftlich widerrufen werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Ist der Teilnehmer kein Verbraucher gemäß § 13 BGB, gilt Folgendes: Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, tritt an deren Stelle eine angemessene wirtschaftlich vernünftige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

10.2 Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht.

10.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Teilnahmebedingungen Tippspiel

1. Veranstalter dieses Tippspiels ist die SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG.

2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Tippspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

3. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem 14. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland. Angestellte der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG, deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Tippspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Tippspiels ist diejenige Person, der die E-Mail-Adresse gehört, die bei der Anmeldung zum Tippspiel angegeben worden ist. Es ist pro „Teilnehmer“ nur eine Teilnahme möglich. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines Teilnehmers an dem Tippspiel hat seinen Spielausschluss zur Folge.

4. Es werden nur die in dem Tippspiel näher beschriebenen Preise vergeben. Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Tippspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt haben. Das Tippspiel beginnt mit dem 1. Spieltag der jeweiligen DEL-Saison und endet mit dem letzten Spiel der Adler Mannheim in der jeweiligen Saison.

5. Der Gewinner eines Preises wird zeitnah unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben per E-Mail oder Push-Benachrichtigung benachrichtigt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Postadresse selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail. Ebenfalls muss der Spieler in seinen Einstellungen die Push-Nachrichten aktiviert haben.

6. Die Formalitäten zur Übergabe des Hauptgewinns werden mit dem Gewinner individuell geklärt.

7. Bei den Preisen ist ein Tausch oder eine Auszahlung gegen Bargeld nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Veranstalter ist berechtigt, die Preise des Gewinnspiels zu ändern, sofern dies durch außerhalb des Einflussbereichs der am Tippspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren erforderlich ist.

8. Die Entscheidungen der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Die SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Tippspiel ganz oder zeitweise auszusetzen oder endgültig einzustellen, wenn irgendwelche Umstände auftreten, die die Durchführbarkeit und die Integrität des Tippspiels gefährden.

9. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Tippspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Die SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt jederzeit zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen notwendig erscheint und die Teilnehmer des Tippspiels hierdurch nicht entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben benachteiligt werden.

11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Regeln für das Tippspiel

Wer kann am Tippspiel teilnehmen?

Jeder Benutzer des Coupon Centers, kann am Tippspiel teilnehmen. Allerdings darf jeder Spieler nur mit einem Konto beim Tippspiel angemeldet sein, ansonsten kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Welche Arten von Fragen gibt es?

Es gibt einerseits die Saisonfragen und andererseits die Spieltagsfragen. Die Definition beider Typen ist im Folgenden:

Definition Saisonfragen: Dies sind die Fragen, die bei der Anmeldung gestellt werden. Diese Fragen können nur einmal getippt werden. Du kannst die Tipps bis 5 Minuten vor dem ersten Spieltag ändern, danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Definition Spieltagsfragen: Dies sind die Fragen, die an jedem Spieltag gestellt werden. Diese Fragen werden vor jedem Spieltag getippt. Du kannst die Tipps bis 5 Minuten vor dem jeweiligen Spieltag ändern, danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Wie werden Punkte verteilt?

Die Punkte werden, abhängig von der Art der Frage (Saisonfrage oder Spieltagsfrage), folgendermaßen verteilt:

  1. Wer wird Topscorer der Adler? (Nach der DEL Hauptrunde)
    (Antwort: Spieler xy) 10 Punkte
  2. Welche Mannschaft wird deutscher Meister?
    (Antwort: Mannschaft xy) 10 Punkte
  3. Auf welchem Tabellenplatz landen die Adler am Ende der Hauptrunde?
    (Antwort: Platz xy) 10 Punkte

Zum anderen gibt es die Spieltagsfragen, die an jedem Spieltag neu getippt werden müssen:

  1. Wie ist das Endergebnis?
    Antworten/Pkt.:
    Genau richtiges Ergebnis: 4 Punkte
    Richtige Tordifferenz: 3 Punkte
    Richtige Tendenz: 2 Punkte
  2. In welchem Spielabschnitt fällt das erste Tor?
    Antworten/Pkt.:
    1. Drittel: 1 Punkt
    2. Drittel: 2 Punkte
    3. Drittel: 3 Punkte
    Overtime: 4 Punkte
    Shootout: 8 Punkte
  3. Welcher Spieler erzielt das erste Tor für die Adler?
    Antworten/Pkt.:
    Stürmer: 2 Punkte
    Abwehrspieler: 4 Punkte
    Torhüter: 10 Punkte
    keiner: 5 Punkte
  4. Welches Team erhält die meisten Strafen?
    Antworten/Pkt.:
    Adler: 1 Punkt
    Gegner: 1 Punkt
    Beide Teams gleich: 2 Punkte

Wer gewinnt?

Am Ende eines jeden Spieltages gibt es einen Spieltagsgewinner. Dies ist derjenige Spieler, der mit seinen Tipps am meisten Punkte für diesen Spieltag erzielt hat. Für den Fall, dass mehrere Spieler die gleiche Punktzahl erreicht haben und es auf Grund dessen mehrere Gewinner geben sollte, gewinnt jeder.

Am Ende der Saison gibt es ebenfalls einen Saisongewinner. Auch hier gewinnt derjenige, der am Ende der Saison die meisten (Tippspiel-)punkte auf seinem Konto hat. Es ist kein Zwang an jedem Spieltag getippt zu haben, es zählt einzig und allein am Ende, wer die meisten Punkte hat. Für den Fall, dass mehrere Spieler die gleiche Punktzahl erreicht haben und es auf Grund dessen mehrere Gewinner geben sollte, wird der Gewinner per Zufall ermittelt.

Anhand welcher Daten wird entschieden welche Tipps richtig sind?

Als Grundlage für die Auswertung der jeweiligen Spieltage gelten die von der DEL gelieferten Statistiken. Irrtümer sind vorbehalten.

Wann kann man tippen?

Du kannst immer 3 Spieltage im Voraus tippen. Die Tipps können dann bis 5 Minuten vor dem jeweiligen Spieltag geändert werden.

Zählen die Tippspielpunkte zu meinen Coupon Center Punkten?

Nein, die Punkte im Coupon Center sind unabhängig von den Punkten im Tippspiel.

Was kann man gewinnen?

Es gibt sowohl an den jeweiligen Spieltagen, als auch am Ende der Saison einen Gewinn für den Spieler mit den meisten Punkten.

Gewinn Saisonfragen: Hier könnt ihr exklusive Coupons für das Coupon Center gewinnen, dies unterscheidet sich von Spieltag zu Spieltag.

Gewinn Saisonfragen: Wer am Ende der Saison die meisten Punkte hat gewinnt eine Dauerkarte (PK5-PK2) für die neue Saison.

An wen kann ich mich bei Problemen wenden?

Bei Problemen wendest du dich an adler-fanapp@saparena.de. Die Kollegen werden sich hier schnellstmöglich bei dir melden um dir mit deinem Problem zu helfen.


Nutzungsbedingungen des Adler Mannheim Couponcenters

Zweck des Adler Mannheim Coupon Centers:

Das Coupon Center dient als Bonusprogramm, in dem die Nutzer der Adler Mannheim Fan App für Ihre Treue belohnt werden. Durch das Sammeln von Punkten über das Coupon Center innerhalb der Fan App können die Nutzer unterschiedliche Rabattcoupons für ausgewählte Speisen, Getränke, Waren und Tickets sowie für spezielle, nicht käuflich erwerbbare Sonderaktionen bei den folgenden Anbietern erwerben:

  • Food affairs GmbH in SAP Arena
  • Whistle Sportsbar GmbH
  • Whistle – Fanwear • Tickets
  • SAP Arena, Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG

Für die Teilnahme an dem Coupon Center gelten die folgenden Nutzungsbedingungen, welche der Nutzer durch seine Teilnahme ausdrücklich anerkennt:

1. Anwendungsbereich und Betreiber

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Teilnahme registrierter Nutzer („Nutzer“) am Coupon Center im Rahmen der Fan App, welche im Auftrag der Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG von der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG („Betreiber“) betrieben wird.

2. Anmeldung

2.1 Die Teilnahme am Coupon Center kommt mit der Registrierung des Nutzers im Coupon Center der Adler Mannheim Fan App zustande.

2.2 Eine mehrfache Registrierung eines Nutzers im Coupon Center unter verschiedenen Namen ist unzulässig.

2.3 Nutzer kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Nutzer muss bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben machen. Änderungen der bei der Registrierung gemachten Angaben sind durch den Nutzer durch Aktualisierung seines Nutzer-Profils entsprechend vorzunehmen.

2.4 Die Teilnahme am Coupon Center ist kostenlos.

3. Sammeln von Punkten

3.1 Punkte können nur mittels der für das Coupon Center autorisierten Wege erworben werden. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt die nachfolgend in 3.2 – 3.4 genannten Möglichkeiten. Es obliegt dem Betreiber festzulegen, für welche vom Nutzer in Anspruch genommene Leistung welche Punkte seinem Konto gutgeschrieben werden.

3.2. Der Nutzer kann Punkte über den Kauf von Produkten der Adler Mannheim in den Fanshops der SAP Arena oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets sammeln. Außerdem besteht die Möglichkeit bei den folgenden Anbietern Punkte zu sammeln:

  • Food affairs GmbH in SAP Arena
  • Whistle Sportsbar GmbH

Dazu muss der Nutzer an der Kasse vor dem Bezahlen seine Fan-ID im Coupon Center über die Fan App vorzeigen. Nachträglich können keine Punkte gutgeschrieben werden. Für Käufe im Onlineshop können keine Punkte gesammelt werden.

3.3. Punkte können auch für den Kauf von Tickets für die Heimspiele der Adler Mannheim in der SAP Arena gesammelt werden. Dies gilt nur für Tickets, die in einem Ticketshop der SAP Arena oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle der SAP Arena erworben werden. Ausgenommen vom Coupon Center sind Tickets, die über CTS oder sonstige Dritte erworben werden. Ab Beginn des jeweiligen Spiels kann der Nutzer selbständig die Punkte durch Einscannen des Barcodes oder durch die manuelle Eingabe der Einzelkartennummer auf dem Ticket über die Adler Mannheim Fan App seinem Konto gutschreiben. Jeder Nutzer kann pro Spiel nur für ein Ticket Punkte sammeln. Pro Saison kann der Nutzer maximal 900 Punkte für Eintrittskarten sammeln. Für eine Dauerkarte erhält der Nutzer einmalig 1.000 Punkte pro Saison. Um die Punkte für die Dauerkarte seinem Konto gutzuschreiben, muss der Nutzer die Dauerkarte über die manuelle Eingabe im Coupon Center erfassen.

3.4 Weiterhin werden dem Nutzer für folgende Aktionen automatisch Punkte gutgeschrieben:

  • für die Registrierung erhält der Nutzer 250 Punkte.
  • ab dem Zeitpunkt der Registrierung erhält der Nutzer automatisch für jedes Tor der Adler Mannheim einen Punkt.
  • ab dem Zeitpunkt der Registrierung erhält der Nutzer für einen Sieg nach regulärer Spielzeit drei Punkte, für einen Sieg nach Overtime oder Penaltyschießen erhält er zwei Punkte.
  • Bei Spielen in den Playoffs der DEL erhält der Nutzer für jedes Tor der Adler Mannheim einen Punkt und für den Gewinn der Play-Off Serie drei Punkte

3.5 Darüber hinaus behält sich der Betreiber vor, für weitere Aktionen Sonderpunkte zu vergeben.

3.6 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Kaufvertrags, für den dem Nutzer Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich der Betreiber das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

3.7 Punkte sowie Gutscheine o.ä. für diese können nicht an Dritte übertragen werden, es sei denn, im Coupon Center wird eine entsprechende Möglichkeit ausdrücklich eingeräumt. Der Verkauf und die Weitergabe von Punkten oder ihre sonstige Veräußerung an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung des Betreibers ist unzulässig.

3.8 Der Betreiber behält sich vor, die vom Nutzer für Speisen und Getränke in der Whistle Sportsbar GmbH gesammelten Punkte auf maximal 900 Punkte pro Saison zu begrenzen bzw. zu reduzieren.

4. Einlösen der Punkte

4.1 Die gesammelten Punkte kann der Nutzer im Coupon Center der Fan App für Rabattcoupons für bestimmte Fanartikel der Adler Mannheim oder spezielle nicht-kaufbare Erlebnisaktionen oder Speisen und Getränke (Food affairs GmbH in der SAP Arena oder Whistle Sportsbar GmbH) einlösen.

4.2 Die aktuell verfügbaren Rabattcoupons für Fanartikel sowie die Coupons für die nicht käuflich erwerbbaren Sonderaktionen sind im Coupon Center unter „Angebote“ aufgeführt. Wenn der Nutzer ausreichend Punkte für einen bestimmten Coupon gesammelt hat, kann er über den Button „Coupon kaufen“ unter dem jeweiligen Couponangebot den Coupon erwerben.

4.3 Die gekauften Coupons sind im Coupon Center unter „Gekauft“ einsehbar und abrufbar. Der Kauf von Coupons kann vom Nutzer innerhalb der Adler Mannheim Fan App nicht rückgängig gemacht werden. Ein Coupon kann ausschließlich innerhalb seiner Gültigkeit an den Kassen der Fanshops oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets durch den Betreiber durch eine Punktegutschrift zurückgebucht werden.

4.4 Die Auswahl der in dem Adler Mannheim Coupon Center erhältlichen Rabattcoupons sowie die Coupons für die Sonderaktionen und die Festlegung der Anzahl der für die Einlösung eines Coupons erforderlichen Punkte stehen im Ermessen des Betreibers.

4.5 Punkte verfallen nach Ablauf von 36 Monaten nach ihrer Gutschrift auf dem Punkte-Konto des Nutzers.

4.6 Für das Einlösen von Punkten gegen Coupons werden vorrangig jeweils die Punkte des Nutzers eingesetzt, deren Verfallsdatum am Nächsten ist.

4.7 Eine Barauszahlung von Punkten ist ausgeschlossen. Bei Umtausch/Rückgabe erfolgt eine Erstattung in bar.

4.8 Seinen aktuellen Punktestand kann der Nutzer bei seiner Fan-ID im Coupon Center der Adler Mannheim Fan App einsehen. Einwendungen gegen den Punktestand sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich per E-Mail an adler-fanapp@saparena.de zu begründen.

5. Einlösen der Rabattcoupons

5.1 Die erworbenen Rabattcoupons für Fanartikel der Adler Mannheim können nur an einer der Kassen der Fanshops der Adler Mannheim in der SAP Arena oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets eingelöst werden. Rabattcoupons für Speisen & Getränke können nur bei der Food affairs GmbH in der SAP Arena oder Whistle Sportsbar GmbH eingelöst werden. Dazu muss der Nutzer bei dem Kauf, für den der jeweilige Rabattcoupon gilt, den Coupon in seinem Mobilfunkgerät vorzeigen.

5.2 Ein Einlösen der Coupons im Onlineshop der Adler Mannheim ist nicht möglich.

5.3 Macht der Nutzer bei einem Fanartikel, den er unter Verwendung eines Rabattcoupons aus dem Coupon Center erworben hat, von seinem Rückgaberecht Gebrauch, werden seinem Punktekonto die Punkte wieder gutgeschrieben, die er für den Erwerb des Rabattcoupons verwendet hat. Die Rückgabe mittels Coupon erworbener Speisen und Getränke ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Punkte ist auch bei Rückgabe des Fanartikels nicht möglich. Die Rückerstattung kann nur bei der Rückgabe des jeweils gekauften Fanartikels an einer der Kassen in einem der Fanshops der SAP Arena oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets unter Vorlage des Kassenbons erfolgen. Die Rücknahme kann aus organisatorischen Gründen nur im Fanshop am Empfang der SAP Arena oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets erfolgen.

5.4 Sollte ein Fanartikel, für den der Nutzer einen gültigen Rabattcoupon besitzt, nicht mehr verfügbar sein, behält sich der Betreiber vor, den Coupon gegen eine Punktegutschrift zu stornieren.

5.5 Die Rabattcoupons besitzen jeweils ein bestimmtes Gültigkeitsdatums, welches auf dem Coupon angegeben ist. Nach Ablauf dieses Datums ist es nicht mehr möglich, den Coupon einzulösen oder die Punkte zurückerstattet zu bekommen.

5.6. Die Rabattcoupons sind nicht mit verschiedenen Rabattaktionen kombinierbar. Ein Rabattcoupon kann damit immer nur für eine Rabattaktion eingesetzt werden.

6. Pflichten des Nutzers

6.1 Das Adler Mannheim Coupon Center wird ausschließlich zur privaten Nutzung durch den Nutzer zur Verfügung gestellt. Jegliche Nutzung eines Bonusprogramms durch einen Nutzer oder andere Dritte zu kommerziellen Zwecken, insbesondere zur Gewinnung von Daten von anderen Nutzern, ist ohne ausdrückliche die Zustimmung des Betreibers unzulässig.

6.2 Die Passwörter des Nutzers sind stark zu gestalten und von diesem angemessen geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Teilung einer Registrierung am Coupon Center zwischen verschiedenen Personen und somit das gemeinsame Sammeln von Punkte ist unzulässig.

7. Rechte an den Leistungen des Coupon Center

7.1 An den rechtlich geschützten Leistungen des Coupon Centers erwirbt der Nutzer nur die Rechte, welche zur Erfüllung der jeweils ihm geschuldeten Leistungen erforderlich sind.

7.2 Namen, Marken oder andere gewerbliche Schutzrechte, welche im Rahmen des Coupon Centers genutzt werden, werden in Lizenz genutzt. Der Nutzer erwirbt an diesen keine eigenständigen Rechte.

8. Rechte an Leistungen des Nutzers

8.1 Mit dem Einstellen von Inhalten in das Coupon Center durch einen Nutzer räumt er dem Betreiber, der Food Affairs GmbH in der SAP Arena, der Whistle Sportsbar GmbH sowie der Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG unentgeltlich die nicht-ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte ein, diese Inhalte im Rahmen des Coupon Centers für eigene Zwecke zu nutzen. Sollten diese Dritten zugänglich gemacht werden, erfordert dies der persönlichen Einwilligung des Nutzers.

8.2 Dieses Recht umfasst das Recht zur Bearbeitung und anderen Modifikationen der Inhalte, soweit es für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte geboten ist.

8.3 Die Rechteübertragung erfolgt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Nutzer hinaus.

8.4 Der Nutzer garantiert, über alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten frei verfügen zu können und wird der Betreiber, die Food Affairs GmbH in der SAP Arena, die Whistle Sportsbar GmbH und die Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG widrigenfalls von allen Schäden und Ansprüchen Dritter freihalten. Diese haben insbesondere Anspruch auf Ersatz der ihnen entstehenden, angemessenen Kosten der Verteidigung gegen entsprechende Vorwürfe.

8.5 Sofern ein Nutzer Inhalte (z.B. Texte, Fotos, Videos oder Grafiken) in das Coupon Center einstellt, haftet er dafür, dass diese Inhalte

  • nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen;
  • nicht gegen die guten Sitten verstoßen;
  • nicht jugendgefährdend oder sonst geeignet sind, das Ansehen des Betreibers, der Food Affairs GmbH in der SAP Arena, der Whistle Sportsbar GmbH bzw. der Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG zu gefährden;

Der Betreiber ist widrigenfalls insbesondere berechtigt, diese Inhalte sofort zu löschen.

9. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen

9.1 Diese Nutzungsbedingungen können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Bei einer Änderung werden alle bisher registrierten Nutzer ausgeloggt. Im Rahmen eines erneuten Login-Prozesses müssen die Nutzer dann den geänderten Nutzungsbedingungen erneut zustimmen.

9.2 Widerspricht ein Nutzer den Änderungen, stellt dies gleichzeitig seine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft in dem Coupon Center dar. Hierauf wird der Nutzer im Rahmen der vorstehenden Information über die Änderungen der Nutzungsbedingungen jeweils gesondert hingewiesen.

10. Haftung

10.1 Die Parteien haften für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

10.2 Ansprüche für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Arglist.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Der Nutzer kann seine Registrierung im Coupon Center jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen oder widerrufen. Die Kündigung kann per E-Mail an die Adresse adler-fanapp@saparena.de geschickt werden. Mit der Kündigung durch den Nutzer verfallen die bisher gesammelten Punkte und die nicht eingelösten Coupons. Eine Barauszahlung oder eine Übertragung der Punkte und Coupons an Dritte ist nicht möglich.

11.2 Der Betreiber kann die Registrierung eines Nutzers mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Mit gleicher Frist kann das Bonusprogramm eingestellt werden.

11.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung durch den Betreiber aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere

  • ein schuldhafter Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten aus den Ziffern 2.2, 2.3 und 6 dieser Nutzungsbedingungen;
  • eine Registrierung durch einen Nutzer unter Verwendung mehr als unwesentlich falscher Angaben;
  • die mehrfache Registrierung eines Nutzers sowie das Teilen einer Registrierung zwischen mehreren Personen;
  • der Verlust des Rechts zum Betrieb des Coupon Centers aus vom Betreiber nicht zu vertretenden Gründen;
  • der missbräuchliche Punkteerwerb, z.B. durch widerrechtliche Nutzung von Daten Dritter

11.4 Mit Wirksamwerden der Kündigung und/oder der Einstellung des Coupon Centers verfällt das Guthaben an Punkten eines Nutzers.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

12.2 Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des abdingbaren internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts Anwendung. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.

12.3 Für den Fall, dass der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird Mannheim als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Registrierung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.

Mannheim, den 10.07.2023