Allgemeine Geschäftsbedingungen


General Terms and Conditions (english)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, Erwerb und der Nutzung von Eintrittskarten („Ticket-AGB“)

1. Geltungsbereich der Ticket-AGB

1.1 Die Ticket-AGB gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Reservierung, Vermittlung und dem Verkauf von Eintrittskarten und Dauerkartenabonnements sowie VIP-Parkplatzkarten (nachfolgend auch „Tickets“) durch die Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG (nachfolgend "Betriebsgesellschaft") an Ticketerwerber und ihre Rechtsnachfolger (nachfolgend insgesamt: „Ticketerwerber“).

1.2 Durch den Erwerb der Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Besuch der Veranstaltung ausschließlich zwischen dem Ticketerwerber/Besucher und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Ist die Betriebsgesellschaft nicht selbst als Veranstalterin ausgewiesen, ist sie vom Veranstalter beauftragt, die Tickets für die Veranstaltung im Namen des Veranstalters zu verkaufen und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in dessen Namen zu handeln. In diesen Fällen vermittelt die Betriebsgesellschaft lediglich den Ticketkauf zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Ticketerwerber die Betriebsgesellschaft mit der Abwicklung des Ticketkaufes einschließlich Versand und zwischen Ticketerwerber und der Betriebsgesellschaft kommt mit Abschluss der Bestellung gemäß Ziff. 2 dieser Ticket-AGB ein Vermittlungsvertrag zustande.

1.3 Diese Ticket-AGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bzw. Arenen bei Auswärtsspielen von Mannschaften der Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG sowie der Rhein-Neckar Löwen GmbH berechtigen (nachfolgend auch „Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets von der Betriebsgesellschaft erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bzw. Arenen bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltung erlangen, insbesondere die Arena-/Stadionordnung oder AGB des Heimvereins. Sollten diese Ticket-AGB mit den Regelungen des Heimvereins in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Ticketerwerber und dem Verwender diese Ticket-AGB Vorrang.

1.4 Im Hinblick auf einen mit dem Ticket gegebenenfalls eingeräumten Anspruch auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsbundes Rhein-Neckar (VRN) kommt der Beförderungsvertrag, dessen Abschluss von der Betriebsgesellschaft lediglich vermittelt wurde, ausschließlich zwischen dem jeweiligen Ticketerwerber/Besucher und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen zustande.

1.5 Jeder Ticketerwerber erkennt an, dass es in der Covid-19 Pandemie dazu kommen kann, dass Veranstaltungen aufgrund verbandsseitiger und/oder behördlicher Maßgaben und/oder Maßnahmen nicht in gewohnter Form stattfinden können.

2. Vertragsabschluss / Stornierung

2.1 Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Ticketerwerber aus, sobald er bei der (Vor-)Verkaufsstelle bzw. im Call-Center seinen entsprechenden Wunsch geäußert oder beim Onlinekauf das Feld "Zahlungspflichtig bestellen" angeklickt hat. Der Ticketerwerber ist an dieses Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag der Abgabe des Angebotes folgenden Werktags gebunden. Erst mit Übergabe der Tickets oder beim Onlinevertrieb mit der Eingabe der korrekten Zahlungsdaten sowie mit der Annahme des Angebots durch die Betriebsgesellschaft namens des Veranstalters (z. B. durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer) kommt ein Vertrag zwischen dem Ticketerwerber und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

2.2 Bei Online-Bestellungen wird der Eingang einer Bestellung automatisch bestätigt. Diese Bestätigung bedeutet noch nicht, dass ein Veranstaltungsvertrag geschlossen wurde. Erst nach Prüfung der Verfügbarkeit und durch die ausdrückliche Annahme, Bestätigung und Versendung der Tickets wird das Angebot durch die Betriebsgesellschaft angenommen.

2.4 Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, eine Bestellung, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Ticketerwerber schuldhaft gegen vom Veranstalter oder von der Betriebsgesellschaft aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder wenn er versucht, diese zu umgehen (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Ticketerwerber, Verstoß gegen die Ticket-AGB, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile usw.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

2.5 Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig und/oder behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen, bestimmte Nachweise und/oder Erklärungen für den Zutritt zur SAP Arena verlangt werden (z.B. Erklärungen zum Gesundheitszustand, Aufenthalt in Risikogebieten, Nachweise zum Hauptwohnsitz), ist die SAP Arena im datenschutzrechtlich zulässigen Rahmen berechtigt, sich diese Nachweise und/oder Erklärungen im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung spätestens unmittelbar vor Zutritt erklären und/oder vorlegen zu lassen bzw. zu erheben. Jeder Ticketerwerber bzw. Ticketinhaber erkennt überdies an, dass der Club aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig und/oder behördlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen und/oder zwecks Vermeidung von größeren Menschenansammlungen, berechtigt ist, für bestimmte Ticketinhaber bestimmte Zutrittszeitfenster einzurichten. Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten.

2.6 Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt und im Falle verbandsseitiger und/oder behördlicher Vorgaben bzw. Maßnahmen auch verpflichtet, Tickets für die Veranstaltungen nur strikt personalisiert auszugeben. Die Betriebsgesellschaft ist in diesem Fall verpflichtet, Namen, Anschrift und Telefonnummer aller Ticketnutzer zu speichern, damit Infektionsketten nachvollziehbar sind. Sofern diese Daten nicht bereitgestellt werden, können Tickets nicht bereitgestellt werden. Die Daten aller Ticketnutzer werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von uns erfasst; Die Betriebsgesellschaft wird diese Daten für die Dauer von vier Wochen ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden (in der Regel das Gesundheitsamt) vorhalten und auf Anforderung an diese übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform löschen oder vernichten. Die Betriebsgesellschaft wird nebst den o.g. Kontaktdaten zudem weitere Daten (insb. E-Mail) jedes Ticketerwerbers erheben und neben der Vertragsabwicklung auch verwenden, um veranstaltungsbezogen ggf. vor, während und nach der Veranstaltung Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten

3.1 Zuzüglich zum Ticketpreis kann die Betriebsgesellschaft dem Ticketerwerber die Versandkosten im Falle eines Ticketversandes und/oder eine angemessene Bearbeitungsgebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr) in Rechnung stellen.

3.2 Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen (z. B. wegen der zusätzlichen Vorverkaufsgebühr und der Versandkosten). Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Endpreis enthalten und einzeln ausgewiesen. Ermäßigungen werden (abhängig von der Veranstaltung) entsprechend der jeweils gültigen Preisliste gewährt.

3.3 Die Zahlung des Ticketpreises und der gegebenenfalls anfallenden Versand- und Bearbeitungsgebühren ist mit Abschluss des Vertrages über den Ticketerwerb fällig.

3.4 Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Ticketerwerber versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen, endgültigen und vorbehaltlosen Zahlung des Ticketpreises Eigentum der Betriebsgesellschaft bzw. des Veranstalters. In Ausübung der der Betriebsgesellschaft bzw. dem Veranstalter zustehenden Einrede des nicht erfüllten Vertrags berechtigen nicht bezahlte Tickets nicht zur Teilnahme an der Veranstaltung. Unbeschadet bleibt das Recht der Betriebsgesellschaft bzw. dem Veranstalter, von dem Ticketerwerber Schadensersatz zu verlangen. Bei nicht erfolgter Zahlung kann die Betriebsgesellschaft nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist die Tickets sperren und stornieren lassen.

4. Versand und Falschlieferungen

4.1 Übersendet die Betriebsgesellschaft dem Ticketerwerber auf dessen Verlangen bzw. Wunsch Tickets, so trägt dieser die Versandkosten. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch die Betriebsgesellschaft.

4.2 Ist der Erwerber kein Verbraucher gemäß § 13 BGB, gilt folgendes: Der Ticketerwerber ist verpflichtet, die Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot (bei Online-Bestellung mit der Auftragsbestätigung, die er per E-Mail erhalten hat) zu überprüfen. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere bei fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten (z. B. falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhält der Erwerber kostenfrei Ersatz gegen Rückgabe der bereits zugeschickten Eintrittskarten, wenn der Erwerber den Fehler innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Eintrittskarten schriftlich anzeigt. Die Mitteilung kann auch per E-Mail (ticketing@saparena.de) oder per Faxschreiben (Fax-Nr.: +49 (0) 621-1819018312) erfolgen.

4.3 Die Versendung der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Erwerbers, es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Betriebsgesellschaft oder ihrer Erfüllungsgehilfen vor.

5. Ermäßigte Tickets

5.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets sind Kinder bis einschließlich zwölf (12) Jahren („Kindertickets“) sowie Jugendliche zwischen dreizehn (13) und siebzehn (17) Jahren, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Rentner, Schüler, Studierende, Schwerbehinderte ab 50%, („Ermäßigt“). Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.

5.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Arenazutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zur Arena verweigert werden; der zurückgewiesene Ticketinhaber hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Arena sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.

5.3 Kindertickets: Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zur Arena.

5.4 Weitergabe und Aufzahlung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 7 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zur Arena einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufzahlung“). Für die Aufwertung eines Tickets nach bereits versuchtem Zutritt zur Arena kann von der Betriebsgesellschaft eine Servicegebühr nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Dauerkarteninhabers während der Laufzeit eines Abonnements, ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen Spieltag vorzunehmen. Tritt die Ermäßigungsberechtigung (z.B. Renteneintritt) erst während der Laufzeit eines Dauerkartenvertrags ein, kann eine ermäßigte Dauerkarte bereits zu Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist eine Aufwertung für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der Ermäßigungsberechtigung vorzunehmen.

6. Widerrufs-, Rückgabe- und Erstattungsrechte

6.1 Da die Veranstaltungen in der SAP Arena Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung sind und zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden, besteht das zweiwöchige Widerrufsrecht für Verbraucher nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge nicht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Tickets. Jede Ticket-Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

6.2 Soweit die Betriebsgesellschaft nicht von der Gutscheinlösung nach Art. 240 § 5 EGBGB Gebrauch macht, werden Tickets jedoch dann von der Betriebsgesellschaft zurückgenommen und der gezahlte Kaufpreis zurückerstattet, wenn die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt und/oder die Veranstaltung auf einen anderen Tag verlegt wird. Bearbeitungsgebühren und Versandkosten werden nicht erstattet. Rücknahme der Tickets und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Tickets erworben wurden. Beim Erwerb der Tickets über das Internet-Angebot oder das Call-Center der Betriebsgesellschaft sind die gekauften Tickets im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG, An der Arena 1, 68163 Mannheim. Die Rückerstattung erfolgt in allen Fällen nur gegen Vorlage des Originaltickets. Sollte der Veranstalter bei einer Absage bzw. Verlegung der Betriebsgesellschaft die gezahlten Kaufpreise nicht zur Rückgabe an die Ticketerwerber zur Verfügung stellen, hat sich der Ticketerwerber wegen der Erstattung des gezahlten Kaufpreises an den Veranstalter als seinen Vertragspartner zu wenden.

6.3 Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Tickets für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Ticketerwerber kann bei Verlegung wählen, ob er mit dem Ticket die Veranstaltung am neuen Veranstaltungstermin besucht oder ob er das Ticket gem. Ziff. 6.2 zurückgibt und vom Veranstaltungsvertrag zurücktritt. Dieses Wahlrecht entfällt, falls diese Veranstaltung am gleichen Tag nur zu einer abweichenden Anfangszeit stattfindet. Wegen der Rücknahme der Tickets und Rückerstattung des Kaufpreises gelten die Regelungen zu Ziff. 6.2.

6.4 Spiele, die ein Dauerkarteninhaber im Rahmen des jeweiligen Dauerkartenvertrages nicht besucht oder für die sich der Club sportlich nicht qualifiziert, werden nicht erstattet. Die Betriebsgesellschaft leistet keine Gewähr für die Einhaltung veröffentlichter Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind den Medien zu entnehmen. Spielverlegungen und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden finanziellen Schadens. Ein Rückgaberecht für den Fall der Terminverlegung einer Sportveranstaltung besteht nicht zugunsten von Dauerkarteninhabern.

6.5 Kommt es im Rahmen einer Sportveranstaltung zu einem Wiederholungsspiel, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit und der Ticketwerber hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

6.6 Sofern eine Veranstaltung bereits begonnen hat und ohne Verschulden der Betriebsgesellschaft nach mehr als einem Drittel der durchschnittlichen Dauer einer Veranstaltung der betreffenden Art abgebrochen wird, erfolgt keine Erstattung des Ticketpreises.

6.7 Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm in Punkten, die für das Gesamtbild der Veranstaltung keinen wesentlich prägenden Umstand darstellen, zu ändern, ohne dass dem Ticketerwerber aufgrund der Programmänderung ein Kündigung- oder Rückgaberecht hinsichtlich des Tickets zusteht.

7. Weitergabe von Tickets

7.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Arenaverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während einer Sportveranstaltung liegt es im Interesse der Betriebsgesellschaft, des Veranstalters und der Besucher, die Weitergabe von Tickets und Dauerkarten (nachfolgend gemeinsam „Tickets“) einzuschränken.

7.2 Der Verkauf von Tickets durch die Betriebsgesellschaft erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,

  • 7.2.1 Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. eBay) zum Kauf anzubieten;
  • 7.2.2 Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis anzubieten oder weiterzuverkaufen; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
  • 7.2.3 Tickets gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Tickethändlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
  • 7.2.4 Tickets, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Betriebsgesellschaft kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
  • 7.2.5 Tickets für Sportveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern der Ticketerwerber von der Anhängerschaft für den Gastverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen;
  • 7.2.6 Tickets für Sportveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem auf die SAP Arena beschränkten Hausverbot belegt sind, sofern der Ticketerwerber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen;

7.3 Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 7.2 vorliegt.

Der Ticketerwerber kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das gemäß Ziffer 8 personalisierte Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt.

Dieser Eintritt setzt die Zustimmung der Betriebsgesellschaft voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:

  • der Ticketerwerber den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser Ticket-AGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser Ticket-AGB zwischen ihm und der Betriebsgesellschaft einverstanden ist. Zudem ist (3) der Vor- und Zunahme jedes neuen Ticketinhabers, soweit vorgesehen, auf dem Ticket einzutragen. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits ein Name eingetragen ist, ist dieser zu streichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden auf bzw. neben der freien Fläche der Vorderseite einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner der Betriebsgesellschaft in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen zustande. Auf Verlangen der Betriebsgesellschaft ist der Ticketinhaber zur Auskunft über alle Umstände, die für die Beurteilung der Einhaltung der Weitergabebestimmungen erforderlich sind und zur Mitteilung von Name, Anschrift des Erwerbers, verpflichtet.

7.4 Im Falle eines oder mehrerer schuldhafter Verstöße gegen die Regelungen in Ziffern 7.2 und 7.3 ist die Betriebsgesellschaft unter Berücksichtigung der Schwere des dem Ticketerwerber vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • 7.4.1 Bei Einzeltickets ist die Betriebsgesellschaft berechtigt, vom Kaufvertrag über das konkrete Einzelticket und von anderen Kaufverträgen des Ticketerwerbers über andere Einzeltickets zurückzutreten;
  • 7.4.2 Bei Dauerkartenabonnements ist die Betriebsgesellschaft berechtigt, das zu dem Ticketerwerber bestehende Rechtsverhältnis ganz oder teilweise außerordentlich und fristlos zu kündigen;
  • 7.4.3 Die Betriebsgesellschaft kann das Ticket sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern;
  • 7.4.4 Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen Ziffern 7.2 und 7.3 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird der Betriebsgesellschaft nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
  • 7.4.5 Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, von dem jeweiligen Ticketerwerber die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffern 7.2.1 und/oder 7.2.2 handelt;
  • 7.4.6 Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Ticketerwerbers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern;
  • 7.4.7 Die Betriebsgesellschaft behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in den Ziffern 7.2 und 7.3 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Zutrittsverbot zur SAP Arena auszusprechen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

8. Besuchsrecht, Personalisierung von Tickets

8.1 Die Betriebsgesellschaft als Aussteller der Tickets will den Zutritt zu Veranstaltungen in der SAP Arena nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei dem Club oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 7.2 erworben haben.

8.2 Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist daher, dass der Besucher das auf der Vorderseite mit seinem Vor- und Zunamen versehene Ticket vorlegt. Die Betriebsgesellschaft gewährt nur dem Ticketerwerber bzw. Ticketinhaber, der die Tickets bei der Betriebsgesellschaft oder einer autorisierten Verkaufsstelle bezogen hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale auf dem Ticket identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 6.2 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“).

8.3 Alternativ ist auf dem Ticket eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen. Ein Dritter, dessen Name nicht auf dem Ticket eingetragen ist, erhält nur dann Zutritt, wenn ihm das Ticket im Einklang mit den Weitergabebestimmungen aus nachfolgender Ziff. 7.2 weitergeben wurde und er seinen Vor- und Zunamen in die Leerzeile, soweit vorgesehen, einträgt. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits Vor- und Zuname eingetragen sind, sind diese zu streichen und der Vor- und Zuname des in den Vertrag Eintretenden auf der Leerzeile der Vorderseite einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden. Mit Vorlage des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einfuhren der Tickets in die Lesegeräte bzw. das Einscannen) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein und diese Ticket-AGB sowie die Hausordnung, die auch an den Eingängen aushängen, anzuerkennen.

8.4 Zum Nachweis seiner Identität hat der Ticketinhaber jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen der Betriebsgesellschaft und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die auf von der Betriebsgesellschaft nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 8 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 7.4.4 und 7.4.7 auslösen. Die Betriebsgesellschaft behält sich insbesondere das Recht vor, Ticketinhabern, die kein Besuchsrecht erworben haben bzw. nachweisen können, den Besuch der Veranstaltung durch Sperrung des Tickets zu verweigern. Die Betriebsgesellschaft erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Ticketerwerbers oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Die Betriebsgesellschaft wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.

9. Zutrittsberechtigung / Zutrittsverweigerung / Arenaverbot

9.1 Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, Ticketerwerbern, die ihre Identität nicht durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (z. B. Personalausweis, Kinderausweis) nachweisen, sowie Ticketerwerbern, die mit einem auf die SAP Arena beschränkten Hausverbot belegt sind, den Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung zu verweigern.

9.2 Bei Verlust oder Diebstahl des Tickets ist die Betriebsgesellschaft zur Neuausstellung nicht verpflichtet; die Betriebsgesellschaft kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen eine Neuausstellung vornehmen, wenn die Auftragsnummer angegeben und der Verlust oder Diebstahl vom Ticketerwerber nachgewiesen wird. Für die Neuausstellung eines abhanden gekommenen Tickets wird eine aufwandsbezogene Bearbeitungsgebühr seitens der Betriebsgesellschaft berechnet. Mit der Entgegennahme des neu ausgestellten Tickets erklärt sich der Ticketerwerber mit der Sperrung des abhanden gekommenen Tickets einverstanden. Unbeschadet bleibt das Recht der Betriebsgesellschaft, von dem Ticketerwerber Schadenersatz zu verlangen (z. B. im Fall einer Doppelplatzierung).

9.3 Vorsätzlich wahrheitswidrige Verlustmeldungen, die zu einer Doppelplatzierung führen können, haben zur Folge, dass die Betriebsgesellschaft Strafanzeige erstattet.

9.4 Jeder Ticketerwerber ist verpflichtet, das von ihm erworbene Ticket der Polizei, dem Ordnungsdienst, sonstigen berechtigten Sicherheitskräften oder dem Team der SAP Arena auf deren Aufforderung jederzeit vorzulegen und zur Überprüfung auszuhändigen.

9.5 Hat der Ticketerwerber nicht bis zum Beginn der Veranstaltung den auf dem Ticket ausgewiesenen Steh- oder Sitzplatz eingenommen, kann die Betriebsgesellschaft dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung bis zur nächsten Veranstaltungspause verweigern oder für die Dauer der gesamten Veranstaltung einen anderen, gleichwertigen Platz zuweisen.

9.6 Mit Beendigung der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.

9.7 Die Betriebsgesellschaft kann Ticketerwerber, die gegen die Hausordnung oder gegen diese Ticket-AGB verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen.

10. Kinder und Jugendliche

Unter Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gelten beim Besuch von Veranstaltungen in der SAP Arena zusätzlich folgende Altersbeschränkungen:

10.1 Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu einigen Veranstaltungen, wie beispielsweise Konzerten und Kampfsportveranstaltungen, untersagt. Die Veranstaltungen, die nicht für diese Altersgruppe bestimmt sind, werden auf der Homepage der SAP Arena mit dem Zusatz „Für unter 6-Jährige nicht zugelassen“ gekennzeichnet.

10.2 Kindern unter 7 Jahren ist der Zutritt zu Stehplatzbereichen, sofern es sich bei der Veranstaltung nicht um einen sportlichen Wettkampf handelt, nicht gestattet.

10.3 Kindern unter 14 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.

10.4 Jugendlichen ab 14 Jahren und unter 16 Jahren, ist der Zutritt zu und der Aufenthalt in der SAP Arena ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte nur bis 23:00 Uhr gestattet. Nach 23:00 Uhr ist der Aufenthalt in der SAP Arena nur noch in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personenberechtigten Person gestattet.

10.5 Jugendliche ab16 Jahren und unter 18 Jahren ist der Zutritt und der Aufenthalt zur SAP Arena ohne Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personenberechtigten Person in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte bis 24:00 Uhr gestattet. Nach 24:00 Uhr ist Jugendlichen ab 16 Jahren und unter 18 Jahren der Aufenthalt in der SAP Arena nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person gestattet.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Der Ticketerwerber willigt darin ein, dass der Veranstalter sowie die Betriebsgesellschaft im Rahmen der Veranstaltung, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein, berechtigt sind, Bild- und Tonaufnahmen der Besucher zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Diese Rechte gelten zeitlich unbeschränkt und weltweit.

12. Verbot des Mitbringens von Tonbandgeräten, Fotoapparaten sowie Film- und Videokameras / Verbot von Ton- und Bildaufnahmen

12.1 Bei Heimspielen der Adler Mannheim und Rhein-Neckar Löwen ist es dem Ticketerwerber erlaubt, Fotoapparate mitzubringen und Fotos zu machen. Diese dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Eine kommerzielle Verwendung von Fotos-, Film-, Video- und Tonaufnahmen ohne Zustimmung der Betriebsgesellschaft untersagt.

12.2 Neben dem Verbot in Ziffer 12.1. Absatz 2 ist es dem Ticketerwerber untersagt, Tonbandgeräte sowie sonstige Geräte, die zur Aufzeichnung oder Übertragung von Ton geeignet sind, mitzuführen.

12.3 Weiterhin ist es dem Ticketerwerber mit Ausnahme des in Ziffer 12.1., Absatz 1 geregelten Falles untersagt, Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen anzufertigen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu fertigen.

12.4 Dem Ticketerwerber ist auch untersagt, Dritten zu ermöglichen, die Veranstaltung zeitgleich oder zeitversetzt an einem anderen Ort unter Verwendung von Hilfsmitteln zu verfolgen.

12.5 Von den Verboten der Ziffern 12.1.-12.4. können der Veranstalter oder die Betriebsgesellschaft nach ihrem Ermessen Ausnahmen zulassen. Die kommerzielle Verwendung von Ton- und Bildaufnahmen ist Ticketerwerbern grundsätzlich untersagt.

13. Umfang der Haftung / Mängelanzeige

13.1 Die Haftung der Betriebsgesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese Ticket-AGB nicht beschränkt. Durch diese Ticket-AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung des der Betriebsgesellschaft für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betriebsgesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung der Betriebsgesellschaft für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Ticketerwerber vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung der Betriebsgesellschaft ausgeschlossen.

13.2 Soweit die Haftung für Schäden in Ziffer 13.1. begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Betriebsgesellschaft.

13.3 Ansprüche des Ticketerwerbers wegen offensichtlicher Mängel der Veranstaltung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von vier Wochen - gerechnet ab dem Veranstaltungsende - bei der Betriebsgesellschaft oder dem von ihr nach Ziffer 13.4 eingeschalteten Dritten angezeigt wird; dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betriebsgesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen.

14. Verhalten auf dem Gelände der SAP Arena

14.1 Dem Ticketerwerber ist es untersagt, auf dem Gelände der SAP Arena Gegenstände jeglicher Art in der Absicht mitzuführen, sie zum Verkauf anzubieten oder in sonstiger Art für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Gegenstände, die in dieser Absicht mitgeführt werden oder tatsächlich zum Verkauf angeboten werden, können von Ordnern und anderen autorisierten Personen bis zum Verlassen der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.

14.2 Weiterhin ist es dem Ticketerwerber untersagt, auf dem Gelände der SAP Arena musikalische oder künstlerische Darbietungen sowie sonstige an eine Mehrzahl von Personen gerichtete Aufführungen und Zurschaustellungen durchzuführen.

14.3 Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 14.1. oder 14.2. verwirkt der Ticketerwerber eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Die Vertragsstrafe wird der Betriebsgesellschaft nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.

15. Datenverarbeitung / Datenschutz

15.1 Die Betriebsgesellschaft bearbeitet die personenbezogenen Daten, die der Ticketerwerber ihm gegenüber mitteilt, unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, genutzt und listenmäßig erfasst. Darüber hinaus werden die erhobenen Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen für eigene Werbezwecke der Betriebsgesellschaft oder für die Werbung für eigene Angebote per Postsendung verwendet. Der Ticketerwerber kann der Nutzung der Daten durch die Betriebsgesellschaft zu Werbezwecken durch entsprechende Erklärung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch widersprechen; die Kontaktdaten der Betriebsgesellschaft sind in Ziff. 6.2. genannt. Zu den von dem Ticketerwerber mitgeteilten Daten gehören der Name, die Adresse, die Telefonnummer sowie gegebenenfalls die E-Mail-Adresse und Angaben zur Kreditkarte des Ticketerwerbers. Etwaige Angaben zur Kreditkarte des Ticketerwerbers werden in den Systemen der Betriebsgesellschaft nicht gespeichert und weder für eigene noch für fremde Werbezwecke genutzt.

15.2 Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, die durch den Ticketerwerber mitgeteilten personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln, die die Betriebsgesellschaft mit der Durchführung des Vertrages beauftragt hat, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Betriebsgesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, die durch den Ticketerwerber mitgeteilten Daten nach Maßgabe der anwendbaren Rechtsvorschriften an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten und die Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen.

16. Vertragsstrafen

16.1 Führt der Ticketerwerber pyrotechnische Gegenstände (z. B. Bengalo-Fackeln, Leuchtraketen) auf dem Gelände der SAP Arena oder innerhalb der SAP Arena mit sich, zündet er diese oder ist er beim Zünden behilflich, verwirkt er gegenüber der Betriebsgesellschaft eine Vertragsstrafe von bis zu € 2.500,00. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der Betriebsgesellschaft nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

16.2 Wirft der Ticketerwerber in der SAP Arena Gegenstände (z.B. Bierbecher oder Feuerzeuge) auf andere Zuschauer oder das Spielfeld, verwirkt er gegenüber der Betriebsgesellschaft eine Vertragsstrafe von bis zu € 2.500,00. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der Betriebsgesellschaft nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

16.3 Bei der unzulässigen Weitergabe von Tickets gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß Ziff. 7.4.4

16.4 Weitere Schadenersatzansprüche, Unterlassungsansprüche oder sonstige vertragliche Ansprüche bleiben davon unberührt.

17. Hausordnung

17.1 Mit dem Zutritt zur SAP Arena verpflichtet sich der Ticketerwerber, die in der SAP Arena aus-gehängte Hausordnung zu beachten. Die Hausordnung der SAP Arena ist im Internet unter https://saparena.de/arena/hausordnung/ einsehbar. Mit Zutritt zur SAP Arena erkennt jeder Ticketinhaber die Hausordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Hausordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser Ticket-AGB.

17.2 Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung Betriebsgesellschaft gestattet. Die Mitnahme von Waffen, Gegenständen die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, Feuerwerkskörpern (Pyrotechnische Gegenstände), Flaschen, Dosen, Rauschmitteln, Lebensmitteln, Getränken, Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen (z.B. Konfetti, Papierschnipsel sowie Fahnen mit einer Stangenlänge von über 1,80m) und Tieren sowie rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Material ist untersagt. Offensichtlich alkoholisierte Besucher verwirken ihr Recht, die SAP Arena zu betreten.

18. Zusätzliche Bestimmungen für Parkplatzkarten

18.1 Die erworbenen Parkplatzkarten haben ausschließlich Gültigkeit, für die beim Erwerb vereinbarte und auf den Parkplatzkarten ausgewiesene Veranstaltung und gelten jeweils für ein Fahrzeug. Mit Verlassen des Parkplatzes verlieren die Parkplatzkarten ihre Gültigkeit. Der Parkplatz darf frühestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn befahren werden.

18.2 Die Bewachung oder Verwahrung des geparkten Fahrzeugs oder eine sonstige Tätigkeit der Betriebsgesellschaft, die über die bloße Überlassung eines Stellplatzes hinausgeht, ist nicht Gegenstand des zwischen der Betriebsgesellschaft und dem Ticketerwerber bestehenden Vertrages über den Erwerb von Parkplatzkarten. Die Betriebsgesellschaft weist darauf hin, dass die abgestellten Fahrzeuge von ihr nicht versichert sind; insbesondere unterhält sie hierfür keine Versicherung gegen Beschädigung oder Diebstahl.

18.3 Der Ticketerwerber muss das abgestellte Fahrzeug innerhalb von drei Stunden nach Ende der jeweiligen Veranstaltung von den Parkplätzen entfernen. Soweit sich das Fahrzeug nach Ablauf dieser Zeitspanne noch auf den Parkplätzen befindet, ist die Betriebsgesellschaft berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten des Ticketerwerbers von den Parkplätzen entfernen und von einem Abschleppunternehmen in Verwahrung nehmen zu lassen. Unbeschadet bleibt das Recht der Betriebsgesellschaft, von dem Ticketerwerber Schadenersatz zu verlangen.

18.4 Das Abstellen des Fahrzeuges auf den Parkplätzen kann durch die Betriebsgesellschaft verweigert werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass aufgrund des Zustandes des Kraftfahrzeuges durch das Befahren der Parkplätze oder das Abstellen auf den Parkplätzen Gefahren für die Betriebssicherheit der Parkplätze entstehen können. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge, von denen oder von deren Betrieb eine Gefahr für Personen oder Sachen ausgeht, die über die normale betriebsbedingte Gefahr eines Kraftfahrzeuges hinausgeht.

18.5 Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern.

18.6 Die Betriebsgesellschaft kann auf Kosten des Ticketerwerbers das abgestellte Fahrzeug auch dann von den Parkplätzen entfernen und von einem Abschleppunternehmen in Verwahrung nehmen lassen, wenn das abgestellte Fahrzeug durch einen undichten Tank oder Vergaser oder durch andere Mängel den Betrieb der Parkplätze gefährdet, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist, wenn von ihm sonst eine Gefahr ausgeht oder es während der Parkzeit durch polizeiliche Maßnahmen aus dem Verkehr gezogen wird. Unbeschadet bleibt das Recht der Betriebsgesellschaft, von dem Ticketerwerber Schadenersatz zu verlangen.

18.7 Die Betriebsgesellschaft behält sich vor, aus technischen oder organisatorischen Gründen Parkplätze zu sperren. In diesem Fall wird dem Ticketerwerber ein gleichwertiger und ihm zumutbarer Ersatzstellplatz zugewiesen.

18.8 Auf dem Gelände der SAP Arena sowie deren Zufahrten gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Ticketerwerber hat beim Befahren der Parkplätze und beim Ein- und Ausparken die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten; dies gilt auch dann, wenn ihm das von der Betriebsgesellschaft eingesetzte Ordnungspersonal durch Zeichen oder sonstige Hinweise behilflich ist.

18.9 Der Ticketerwerber hat den Anweisungen des von der Betriebsgesellschaft eingesetzten Ordnungspersonals Folge zu leisten.

18.10 Soweit dem Ticketerwerber durch einen entsprechenden Hinweis auf der Parkplatzkarte für ein Fahrzeug ein bestimmter Stellplatz zugewiesen ist, ist der Ticketerwerber verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem bezeichneten Stellplatz zu parken; vorstehende Ziffer 18.9 bleibt hiervon unberührt. Sofern dem Ticketerwerber auf der Parkplatzkarte oder durch das Ordnungspersonal kein Stellplatz zugewiesen worden ist, kann er unter den freien und nicht durch entsprechende Kennzeichnung für andere Personen reservierten Stellplätzen wählen. Unabhängig davon, ob dem Ticketerwerber ein bestimmter Stellplatz zugewiesen wurde, ist der Ticketerwerber verpflichtet, sein Fahrzeug innerhalb der einen Stellplatz kennzeichnenden Markierungen so abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Sofern der Ticketerwerber ein Fahrzeug unter Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten abstellt, hat die Betriebsgesellschaft das Recht, das Fahrzeug des Ticketerwerbers auf Kosten des Ticketerwerbers umzusetzen oder von einem Abschleppunternehmen in Verwahrung nehmen zu lassen. Unbeschadet bleibt das Recht der Betriebsgesellschaft, von dem Ticketerwerber Schadenersatz zu verlangen.

18.11 Der Aufenthalt auf den Parkplätzen ist nur zum Zweck der Fahrzeugeinstellung und -abholung sowie des Be- und Entladens gestattet.

18.12 Die Betriebsgesellschaft haftet nicht für Schäden, die durch Personen, die weder gesetzliche Vertreter noch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Betriebsgesellschaft sind (z. B. andere Ticketerwerber, sonstige Dritte) oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Kraftfahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z. B. Autoradio, Autotelefon, Handy oder persönliche Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Navigationssysteme usw.) oder auf bzw. an dem Kraftfahrzeug befestigter Sachen.

18.13 Der Ticketerwerber haftet für alle von ihm verursachten Schäden (z. B. infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf den Parkplätzen abgestellte Fahrzeug durch Ölverlust, Explosion), es sei denn, es liegt kein dem Ticketerwerber zurechenbares Verschulden vor. Neben den vorbezeichneten Ansprüchen bestehen die gesetzlichen Ansprüche der Betriebsgesellschaft gegen den Ticketerwerber und den Fahrzeughalter.

18.14 Dem Ticketerwerber ist es untersagt, Abfälle auf den Parkplätzen außerhalb der für diese Abfälle von der Betriebsgesellschaft vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen. Dem Ticketerwerber ist es ferner untersagt, auf den Parkplätzen Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: solche durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen (Ausnahme: Befreiung von Schnee). Für die Verletzung dieser Pflichten haftet der Ticketerwerber nach den gesetzlichen Vorschriften.

18.15 Der Ticketerwerber hat für die von ihm verursachten Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen und behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen unverzüglich Folge zu leisten. Im Fall einer (und sei es behördlichen oder gerichtlichen) Inanspruchnahme des Verwenders für solche Verunreinigungen hat der Ticketerwerber die Betriebsgesellschaft freizustellen und der Betriebsgesellschaft den ihr aus der Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, es liegt kein dem Ticketerwerber zurechenbares Verschulden vor.

18.16 Eine weitergehende Haftung und Einstandspflicht des Ticketerwerbers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

19. Ergänzungen und Änderungen

Die Betriebsgesellschaft ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-) Schuldverhältnissen berechtigt, diese Ticket-AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste der Betriebsgesellschaft mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Ticketerwerber zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Ticketerwerber schriftlich (per E-Mail genügt) bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Ticketerwerber nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt die Betriebsgesellschaft hat auf diese Wirkung des ausbleibenden Widerspruchs ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Ticketerwerbers ist an die in Ziff. 6.2 genannte Kontaktadresse zu richten.

20. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

20.1 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

20.2 Die Betriebsgesellschaft weist darauf hin, dass sie nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21. Gerichtsstand, anwendbares Recht

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

21.2 Handelt es sich bei dem Ticketerwerber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für Mannheim zuständige Gericht.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser Ticket-AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies weder die Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses zwischen der Betriebsgesellschaft und rechtmäßigem Ticketerwerber noch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln.


Besucher-AGB

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber/Besucher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG (nachfolgend "Betriebsgesellschaft").

1. Geltungsbereich

1.1 Die Besucher-AGB gelten für folgende Fälle in folgendem Umfang:

  • Die Betriebsgesellschaft ist Veranstalter der Veranstaltung. In diesem Fall gelten die Besucher-AGB ohne Einschränkung.
  • Die Betriebsgesellschaft vermietet die SAP Arena an den Veranstalter. Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. In diesem Fall sind alle Ansprüche, die den Besuch der Veranstaltung betreffen (z. B. Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung, Preisgestaltung, mögliche Absage) an den Veranstalter zu richten. Die vorliegenden Besucher-AGB gelten insofern nur im Hinblick auf den Aufenthalt des Besuchers in der SAP Arena, unabhängig von der Veranstaltung und dem Veranstaltungsvertrag.
  • Die Betriebsgesellschaft vermittelt im Rahmen des Vorverkaufs den Kartenkauf zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. Die Besucher-AGB gelten für die Lieferungen und Leistungen der Betriebsgesellschaft im Rahmen des Vorverkaufs.

1.2 Der in die Eintrittskarte integrierte Fahrausweis (Kombiticket) des Verkehrsbundes Rhein-Neckar (VRN) berechtigt den Inhaber der Eintrittskarte/Besucher zur Beförderung nach den Beförderungsbedingungen des VRN. Eine vertragliche Beziehung zur Betriebsgesellschaft besteht nicht. Der Preis für die Dauerkarte/Einzelkarte beinhaltet ein anteiliges Beförderungsentgelt, das im Namen und auf Rechnung des VRN einbehalten wird.

2. Vertragsschluss und Zahlung in Ticketing-AGB

Die vorliegenden Besucher-AGB regeln nicht den Vertragsschluss und die Zahlung beim Erwerb der Eintrittskarte, wobei es unbeachtlich ist, ob die Eintrittskarte an Vorverkaufsstellen oder per Internet erworben wird. Der Vertragsschluss, die Zahlung, der Versand der Eintrittskarten, Reklamationen und Fragen des Fernabsatzes werden in den Ticketing-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betriebsgesellschaft für den Erwerb von Eintrittskarten) geregelt, die zusätzlich zu den Besucher-AGB gelten.

3. Zugang zu den Veranstaltungen

3.1 Der Zugang zu einer Veranstaltung in der SAP Arena wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder von sonstigen, von der Betriebsgesellschaft, dem Veranstalter oder anderen hierzu Befugten ausgefüllten Berechtigungsausweisen gewährt. Kleinkinder bis zu drei Jahren benötigen bei Spielen der Adler Mannheim und der Rhein-Neckar Löwen keine Eintrittskarte, haben aber auch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz- oder Stehplatz.

3.2 Die Art der Veranstaltung (z. B. Konzert) kann es erfordern, dass einem Besucher, der nach Beginn einer Veranstaltung eintrifft, erst bei der nächsten Veranstaltungspause Einlass in den Veranstaltungsraum gewährt wird.

4. Rücknahme und Weitergabe von Eintrittskarten

Gilt nur bei Eigenveranstaltungen (Ziff. 1.1 (1)) und beim Vorverkauf (Ziff. 1.1 (3))

4.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der SAP Arena, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Sportmannschaften liegt es im Interesse der Betriebsgesellschaft sowie der teilnehmenden Sportmannschaften und im Interesse der Sicherheit der SAP Arena, die Weitergabe von Eintrittskarten einzuschränken. Eintrittskarten dürfen vom Erwerber nur an Familienangehörige oder ihm bekannte Personen, die bisher noch nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen beteiligt waren, weitergegeben werden. Eintrittskarten dürfen auch nicht zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis weiterverkauft werden. Insbesondere ist es unzulässig, Eintrittskarten über Internetauktionen oder über Presse, Rundfunk oder sonstige Medien anzubieten mit dem Ziel, einen höheren Preis herbeizuführen. Der Käufer verpflichtet sich, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. zum Zwecke der Gewinnerzielung) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung der SAP Arena untersagt. Sollte die SAP Arena feststellen, dass der Käufer ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert hat und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann die SAP Arena einen zukünftigen Verkauf von Karten dem Käufer gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach dieser Ziffer die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe i.H.v. bis zu maximal 2.500 € fordern. Die SAP Arena behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Käufers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in Zukunft zu verhindern; die SAP Arena behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.

4.2 Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von gekauften Eintrittskarten. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Erwerber kann bei Verlegung wählen, ob er mit der Eintrittskarte die Veranstaltung am neuen Veranstaltungstermin besucht oder ob er die Eintrittskarte zurückgibt und vom Veranstaltungsvertrag zurücktritt. Dieses Wahlrecht entfällt, falls diese Veranstaltung am gleichen Tag nur zu einer abweichenden Anfangszeit stattfindet. Ein Rücktritt ist nur bis zu zehn Tagen vor dem neuen verlegten Veranstaltungstermin und bei der (Vor-) Verkaufsstelle möglich, bei der die Eintrittskarte erworben wurde.

4.3 Eintrittskarten werden dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Die Rücknahme der Eintrittskarte und die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Fall bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin bei der Verkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde.

4.4 Bei Rücknahme wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Weitere Ansprüche, wie z. B. entstandene Reisekosten, Vorverkaufs- oder Versandgebühren, können gegen die Betriebsgesellschaft nicht geltend gemacht werden.

4.5 Während der Covid-19 Pandemie kann es z.B. wegen eines Ansteigens der Infektionszahlen jederzeit dazu kommen, dass Veranstaltungen infolge verbandsseitiger und/oder behördlicher Maßgabe die zunächst behördlich zugelassene Zuschauerzahl nach dem Beginn des Verkaufsstarts oder nach Vertragsschluss reduziert wird. Im Falle einer solchen nachträglich verringerten Zuschauerzahl ist die Betriebsgesellschaft berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten (Teilrücktritt). Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, Tickets zu sperren und/oder zu stornieren. Der Ticketerwerber erhält den für die betroffene Veranstaltung bereits entrichteten Ticketpreis erstattet.

5. Durchführung der Veranstaltung

5.1 Der Veranstalter behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor. Ein Rückerstattungsanspruch für die Eintrittskarten ergibt sich hieraus nur, wenn die Änderung nicht nur unerheblich oder dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.

5.2 Der Besucher parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr, soweit er es nicht auf dem Parkplatz abstellt und ordnungsgemäß einen Parkplatznutzungsvertrag abschließt, für den die Parkplatzordnung der Betriebsgesellschaft gilt.

6. Haus- und Parkplatzordnung

6.1 Die Betriebsgesellschaft erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen nur unter der Voraussetzung, dass der Besucher die Hausordnung und die sonstigen, allgemein sämtliche Besucher der SAP Arena betreffenden Regelungen beachtet. Die Hausordnung, die Parkplatzordnung u. a. können über die Website der SAP Arena (www.saparena.de) eingesehen werden.

6.2 Jede Person, die eine Veranstaltung in der SAP Arena besucht, anerkennt ausdrücklich, dass sie sich in dieser auf eigene Gefahr aufhält und die Betriebsgesellschaft nicht für von Dritten ausgehende Risiken, Gefahren oder Schäden verantwortlich gemacht werden kann, außer ihr ist eine Pflichtverletzung oder ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen.

6.3 Den Besuchern der SAP Arena ist es untersagt, auf dem Gelände kommerziellen Aktivitäten nachzugehen und insbesondere Waren zum Verkauf anzubieten. Solche Waren können vom Ordnungsdienst entfernt oder vorübergehend eingezogen werden. Auch die Erbringung von Dienstleistungen ist ohne Zustimmung der Betriebsgesellschaft nicht erlaubt.

7. Gewährleistung

7.1 Die Betriebsgesellschaft haftet nur dann für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf und die Qualität der Veranstaltung, wenn sie selbst Veranstalter ist. Bei sämtlichen anderen Veranstaltungen (Fremdveranstaltungen) ist der jeweils andere Veranstalter (z. B. Mieter der SAP Arena, Verkäufer der Eintrittskarten) für diese verantwortlich. Bei Fremdveranstaltungen übernimmt die Betriebsgesellschaft auch keine Haftung für die Richtigkeit der vom Veranstalter vermittelten Informationen.

7.2 Mängelansprüche gegen die Betriebsgesellschaft sind nur dann zulässig, wenn die Gebrauchstauglichkeit der von der Betriebsgesellschaft zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Die Garantiehaftung für anfängliche Mietmängel ist ausgeschlossen.

8. Haftung der Betriebsgesellschaft

8.1 Die Betriebsgesellschaft leistet Schadensersatz und Ersatz für Aufwendungen, gleich aus welchem rechtlichen Grund (Vertrag, Delikt), nur in folgendem Umfang:

  • bei Vorsatz und in Fällen, in denen die Betriebsgesellschaft ausdrücklich und schriftlich eine vertragliche Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat, in voller Höhe;
  • bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
  • in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird, sowie für Verzug und Ansprüche aus Mängelhaftung/Gewährleistung, jedoch beschränkt auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

8.2 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens steht der Betriebsgesellschaft offen.

8.3 Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, verursachte Störungen und Schäden hat die Betriebsgesellschaft nicht zu vertreten.

9. Ausschluss vom Zugang zur SAP Arena

9.1 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund gegen Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte zu verwehren, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

9.2 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

9.3 Das Betreten der Bühne oder das Überqueren von Absperrungen ist grundsätzlich untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

9.4 Bei Zuwiderhandlung gegen die Besucher-AGB behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Besucher vom Veranstaltungsort zu verweisen oder ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dasselbe gilt bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, die nicht nur unerheblich sind.

10. Datenschutz

10.1 Die Betriebsgesellschaft bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besucher unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Adresse, Bankdaten, Kreditkartendaten u.a.) werden von der Betriebsgesellschaft in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit diese Übermittlung notwendig ist, damit der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung erfüllt werden kann.

10.2 Solange der Besucher nicht ausdrücklich widerspricht, ist die Betriebsgesellschaft berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Beratung des Kunden und in anonymisierter Form zur Werbung, zur Marktforschung, für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote erheben, verarbeiten und nutzen. Der Besucher kann jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Einwilligung widerrufen.

11. Bild- und Tonaufnahmen

Der Besucher nimmt Kenntnis davon und erteilt seine Einwilligung, dass Bild- und Tonaufnahmen von der Betriebsgesellschaft und vom Veranstalter jederzeit hergestellt und entsprechende Vervielfältigungsstücke räumlich und zeitlich unbefristet verbreitet werden können. Er erteilt ebenso die Einwilligung, dass diese Bild- und Tonaufnahmen über Sender, Internet oder in anderer Weise ausgestrahlt und öffentlich wiedergegeben werden.

12. Sonstiges

12.1 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Mannheim. Für Streitigkeiten ist, soweit der Besucher Vollkaufmann ist oder seinen (Wohn-)Sitz im Ausland hat, Mannheim Gerichtsstand. Die Betriebsgesellschaft behält sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund nationalen oder internationalen Zivilprozessrechts zuständig ist.

12.2 Soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


AGB für den Erwerb sowie den Gebrauch von Wertgutscheinen

1. Die Wertgutscheine (Gutscheine) können für den Kauf von Fanartikeln in den stationären Fanshops der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG (Betriebsgesellschaft, An der Arena 1, 68163 Mannheim), im Adler Merchandising-Onlineshop der Betriebsgesellschaft, WHISTLE Fanwear – Tickets (Q6 14, 68161 Mannheim) und zum Erwerb von Tickets sowohl im Ticketwebshop der SAP Arena sowie vor Ort im Ticketshop der SAP Arena (An der Arena 1, 68163 Mannheim) und WHISTLE Fanwear - Tickets (Q6 14, 68161 Mannheim) eingelöst werden. Sie können jedoch nicht für den Kauf weiterer Gutscheine verwendet werden. Eine Einlösung nach Eingang der Bestellung bei uns bzw. eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

2. Gutscheine können als physischer Gutschein, als Print@Home-Gutschein und als mobiler Gutschein für die iOS/Android Wallet ausgestaltet sein. Das Guthaben eines Gutscheins ist in Euro und wird nicht verzinst. Eine Barablösung, Aufladung, Übertragung gegen Wert oder Aufrechnung ist nicht möglich.

3. Der Gutschein ist nicht kombinierbar mit anderen Gutscheinen, Rabatten oder Rabattaktionen. Bei einer Bestellung kann nur ein Gutschein verwendet werden. Reicht das Guthaben auf dem Gutschein für die Bestellung nicht aus, kann die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden. Teileinlösungen sind möglich, der Restwert verbleibt auf dem Gutschein.

4. Der Gutschein ist übertragbar und drei Jahre ab dem Datum der Ausstellung gültig. Das Vervielfältigen, Editieren oder Manipulieren der Gutscheine ist nicht gestattet. Bei Verlust, Entwendung oder Unlesbarkeit von Gutscheinen sowie bei Schreibfehlern in der E-Mailadresse des Gutscheinempfängers übernehmen wir keine Haftung und können den Gutschein nicht ersetzen. Die Rückgabe von Gutscheinen ist ausgeschlossen.


Einkaufsbedingungen der Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG

1. Vertragsgrundlage

1.1 Für alle von uns eingekauften Lieferungen und beauftragten Leistungen inklusive Werkleistungen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung. Abweichende Vertragsbedingungen des Lieferanten oder Werkunternehmers (nachfolgend: Lieferanten) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen oder den Vertrag durchführen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen die Leistung unseres Lieferanten vorbehaltlos annehmen.

1.2 Auch bei künftigen Geschäften mit dem Lieferanten gelten unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

1.3 Diese Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit der Lieferant Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist.

2. Angebot

Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Werktagen unsere Bestellung durch Rücksendung des von ihm unterschriebenen Doppels der Bestellung oder durch Leistungserbringung anzunehmen.

3. Preise

3.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Bei Bestellungen ohne Preisangabe gelten die Preise der letzten Lieferung als vereinbart.

3.2 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Transport, Verpackung, Aufstellung, Entsorgung der Transportverpackung und Montage im vereinbarten Preis enthalten. Für solche Nebenleistungen gelten diese Einkaufsbedingungen entsprechend. Die Rückgabe von Euro-Paletten erfolgt durch Austausch. Im Übrigen bedarf die Rückgabe der Verpackung einer gesonderten Vereinbarung.

3.3 Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.

4. Versand

4.1 Bis zur Übergabe der Lieferung bzw. Leistung an uns oder den von uns angegebenen Empfänger trägt der Lieferant sowohl die Transportgefahr als auch die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise wir die Frachtkosten tragen. Ist eine Abnahme der Leistung vorgesehen, geht die Gefahr erst nach erfolgter Abnahme auf uns über.

4.2 Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus oder Verwendungsstelle zu erfolgen.

4.3 Teillieferungen und -leistungen sind grundsätzlich nur mit unserer Zustimmung zulässig. Wir werden diese Zustimmung nicht unbillig verweigern, soweit nicht unsere Interessen einer Teillieferung oder -leistung entgegenstehen. Die durch Teillieferungen oder -leistungen entstehenden Mehrkosten (z. B. Versand, Montage etc.) trägt der Lieferant, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.

4.4 Zu den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten gehört die Dokumentation des Liefergegenstandes. Unsere besonderen Anweisungen sind hierbei zu beachten.

5. Versicherung

Der Lieferant ist bei Lieferung frei Haus oder Verwendungsstelle verpflichtet, auf seine Kosten eine ausreichende Transportversicherung - Deckung von Haus zu Haus - abzuschließen.

6. Lieferung

6.1 Die in unserem Bestellschreiben angegebene Versandanschrift und der Versandvermerk sind verbindlich. Durch Fehldisposition entstandene Kosten gehen zu Lasten des absendenden Lieferanten. Allen Sendungen sind spezifizierte Versandpapiere (wie z. B. Versandanzeige, Lieferscheine, Frachtbriefe) beizufügen. Diese müssen in jedem Fall unsere Bestelldaten enthalten. Dazu zählen die Bestellnummer, die genaue Bezeichnung sowie die Verpackung des Liefergegenstandes. Durch Nichtbeachtung der vorstehenden Vorgaben bedingte Verzögerungen sind nicht durch uns zu vertreten.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist unsere Anlieferadresse unsere Hausadresse in der Xaver-Fuhr Straße 150 in 68163 Mannheim.

7. Lieferzeit

7.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Drohende und eintretende Lieferverzögerungen müssen uns unverzüglich schriftlich nach Bekanntwerden angezeigt werden.

7.2 Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro angefangener Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Wir sind berechtigt, diese Vertragsstrafe innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung der verspäteten Waren/der verspäteten Leistung neben der Erfüllung geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

7.3 Bei uns eintretende Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen - gleichgültig welcher Art und aus welchen Ursachen - geben uns das Recht, Abnahmefristen bis zum Bedarfsfall hinauszuschieben, ohne dass dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, es sei denn, dass wir die Betriebsstörung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Veranstalter und Mieter der SAP Arena sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.

8. Zahlungsbedingungen, Abtretungsbeschränkung

8.1 Rechnungen sind uns in einfacher Ausfertigung einzusenden. Auf der Rechnung sind die im Bestellschreiben angegebenen Bestelldaten vollständig zu wiederholen. Rechnungen ohne diese Angaben können nicht bearbeitet werden.

8.2 Die Abtretung einer gegen uns gerichteten Forderung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung.

8.3 Bei Lieferung vor dem vereinbarten Lieferdatum läuft die Zahlungsfrist erst ab dem vereinbarten Lieferdatum.

8.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.

8.5 Wir leisten Abschlagszahlungen, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Unsere Abschlagszahlungen erfolgen stets unter Vorbehalt und sind nicht mit der Erklärung verbunden, ob die Leistung, für die die Abschlagszahlung begehrt wird, vertragsgemäß ist.

9. Schutzrechte

9.1 Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine gewerblichen Schutzechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, etc.) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.

9.2 Sollten wir von dritter Seite wegen einer Verletzung dieser Rechten in Anspruch genommen werden, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von jeglicher Haftung gegenüber dem Dritten freizustellen.

9.3 Alle einräumbaren urheberrechtlichen Befugnisse an den Leistungsergebnissen des Lieferanten und dessen Subunternehmer werden mit der jeweiligen Entstehung uns ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumt.

9.4 Wir sind unbeschadet der vollständigen Einräumung der Rechte gemäß Absatz 3 berechtigt, die vom Lieferanten erbrachten Leistungen (z. B. Pläne, Bilder, Grafiken, etc.) zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu ändern und zu nutzen.

9.5 Der Lieferant darf das Logo und die Wort-Bild-Marke "SAP Arena" ( ) nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns verwenden. Dem Lieferanten ist es untersagt, das Logo der SAP Arena ganz oder teilweise zu verändern. Richtlinien für die korrekte Verwendung erteilen wir auf Nachfrage.

10. Eigentumsvorbehalt

Sofern wir Teile beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

11. Muster und Fertigungsmittel

11.1 Die Kosten für die Herstellung von Mustern und Fertigungsmitteln (z. B. Werkzeuge, Formen, Schablonen, CAD-Pläne, Foto-/Videorohdaten) durch den Lieferanten werden von der zu liefernden Ware getrennt in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Muster und Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß, der dem Auftrag zuzurechnen ist, ersetzt werden müssen.

11.2 An von uns beigestellten Mustern und Fertigungsmitteln behalten wir uns das Eigentum vor. An Mustern und Fertigungsmitteln nach Abs. 1 geht mit Zahlung der hierfür ausgewiesenen Vergütung, soweit keine gesonderte Vergütung ausgewiesen wurde, sofort mit der Herstellung, das Eigentum auf uns über.

11.3 Die Kosten für Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel trägt der Lieferant.

11.4 Der Lieferant wird uns nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder der Einstellung der Lieferungen oder Leistungen die Muster und Fertigungsmittel nach Aufforderung durch uns unverzüglich herausgeben. Im Übrigen wird er die Muster und Fertigungsmittel für die Dauer von drei Jahren nach der letzten Lieferung für uns unentgeltlich aufbewahren. Danach fordert der Lieferant uns schriftlich auf, sich innerhalb von sechs Wochen zur Verwendung zu äußern. Die Verwahrungspflicht endet, wenn innerhalb dieser sechs Wochen keine Rückäußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird.

11.5 Der Lieferant wird die Muster und Fertigungsmittel getrennt von seinen übrigen Mustern und Fertigungsmitteln aufbewahren und mit dem Hinweis "Eigentum der SAP Arena" kennzeichnen. Bei Zugriff Dritter auf die Muster und Fertigungsmittel wird der Lieferant auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Lieferant.

11.6 Für unsere Bestellungen hergestellte oder von uns bereitgestellte Muster und Fertigungsmittel dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.

12. Rügepflicht, Sach- und Rechtsmängel, Schadensersatz

12.1 Wir sind verpflichtet, Lieferungen und Leistungen innerhalb angemessener Frist nach Lieferung oder Anzeige der Betriebsbereitschaft zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen von unserer Bestellung zu prüfen. Die Überprüfung ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb einer Frist von 4 Werktagen ab Ablieferung oder bei versteckten Mängeln ab der Entdeckung erfolgt. Die Mitteilung erkannter Mängel an den Lieferanten erfolgt durch Absendung der Mängelrüge innerhalb eines weiteren Werktages.

12.2 Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Ware und die erbrachten Leistungen dem Stand der Technik sowie auch allen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Der Lieferant wird sich selbst darüber informieren, welche Vorschriften jeweils zu beachten sind.

12.3 Wir sind befugt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung ohne vorherige Fristsetzung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist oder eine besondere Eilbedürftigkeit besteht. Im Übrigen gelten für Sach- und Rechtsmängel sowie für Schadensersatz die gesetzlichen Vorschriften.

12.4 Die Verjährungsfrist für unsere Mängelansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

12.5 Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten veräußerten Lieferung oder Leistung aus Produzentenhaftung oder nach dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen, so stellt uns der Lieferant von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung frei, wenn die Ursache im Herrschafts- und Organisationsbereich des Lieferanten liegt und der Lieferant selbst haftet. Ferner ist der Lieferant in diesem Falle verpflichtet, uns alle aus dem Schadensfall entstehenden Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen.

13. Subunternehmer

Handelt es sich bei unserer Bestellung um eine Werkleistung, ist es dem Lieferanten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet, Subunternehmer einzuschalten. Die Zustimmung hat schriftlich zu erfolgen.

14. Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen

14.1 Der Lieferant ist, insbesondere wenn Arbeiten in unserem Betrieb ausgeführt werden, allein dafür verantwortlich, die bestehenden Gesetze und Vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie sonstiger Organisationen und Behörden sowie unsere Hausordnung und die Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen jeweils in der aktuellen Fassung einzuhalten.

14.2 Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen des Lieferanten, die zur Ausführung von Leistungen unseren Betrieb betreten müssen (z. B. Monteure, Kraftfahrer etc.), unterstehen unseren Betriebsvorschriften.

15. Datenschutz

Der Lieferant wird hiermit gemäß 33 BDSG davon unterrichtet, dass wir seine Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften erheben, speichern, verarbeiten und an Dritte übermitteln.

16. Abgaben

Der Lieferant wird unverzüglich vor Leistungserbringung schriftlich darauf hinweisen, wenn er oder von ihm eingesetzte Personen zu dem nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zu versichernden Personenkreis gehören. Unterlässt der Lieferant die Mitteilung schuldhaft oder gerät er damit in Verzug, hat er die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

17. Schluss

17.1 Erfüllungsort für unsere Zahlungen und Gerichtsstrand ist Mannheim. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts in der jeweils gültigen Fassung.


Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden auf der Homepage www.saparena.de veröffentlicht und gelten für alle Gewinnspiele auf der SAP Arena Homepage, im SAP Arena Newsletter, auf der SAP Arena Facebook-Fanseite, im SAP Arena Veranstaltungsflyer, im SAP Arena Magazin sowie bei allen sonstigen von der Betriebsgesellschaft der SAP Arena durchgeführten Gewinnspielen.

1. Anwendungsbereich

1.1 Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer an Gewinnspielen, welche von der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG, An der Arena 1, 68163 Mannheim veranstaltet werden. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen einverstanden. Diese werden damit Vertragsgrundlage des zwischen den Parteien konkludent oder ausdrücklich geschlossenen Gewinnspielvertrages.

1.2 Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist unentgeltlich.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Jeder Teilnehmer darf an einem bestimmten Gewinnspiel oder an einer bestimmten Verlosung nur einmal teilnehmen. Die Teilnehmer müssen volljährig sein und eine gültige Postanschrift sowie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen.

2.2 Gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Händler und Partner der SAP Arena, sowie alle an der Entstehung und Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen, sowie die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen, sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

2.3 Die Teilnahme über Gewinnspiel-Services jeglicher Art ist nicht gestattet.

3. Allgemeine Bedigungen

3.1 Die Teilnehmer verpflichten sich, im Rahmen der Gewinnspiele keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen.

3.2 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name, sowie die von Ihnen eingereichten Fotos oder Bilder auf der Homepage der SAP Arena, der SAP Arena Facebook-Fanseite, der Instagram-Seite, der WHISTLE_Fanwear_Tickets Facebook- und Instagram-Seite, oder in sonstigen Medien zeitlich unbeschränkt unentgeltlich veröffentlicht werden dürfen. Gleiches gilt für Bilder der Teilnehmer, die von der Betriebsgesellschaft der SAP Arena oder in deren Auftrag im Rahmen des Gewinnspiels oder bei sonstigen Veranstaltungen in der SAP Arena gefertigt werden.

3.3 Die Preise des Gewinnspiels sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Wertes des jeweiligen Preises ist ausgeschlossen. Der SAP Arena steht es frei, den ausgelobten Preis nach freiem Ermessen gegen einen Ersatzpreis von gleichem oder höherem Wert auszutauschen.

3.4 Für die Entrichtung eventueller Steuern, die durch die Entgegennahme der Preise anfallen, sind allein die Gewinner verantwortlich.

3.5 Ein nicht innerhalb von 7 Tagen entgegengenommener oder ein zurückgewiesener Preis verfällt und wird nicht neu vergeben.

3.6 Gewinnspielclubs, automatisierte Einträge über Gewinnspiel-Robots sowie willentliche Falscheinkäufe und Einträge mit sog. „Wegwerf-E-Mail-Adressen“ sind unzulässig und werden von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.

4. Teilnahmefrist

Die einzelnen Teilnahmefristen und Verfallfristen sind der jeweiligen Verlosung zu entnehmen.

5. Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtung

5.1 Falls dem einzelnen Gewinnspiel keine konkreten Abgaben zur Gewinnermittlung gemacht wurden, erfolgt die Gewinnermittlung per Losverfahren unter allen Teilnehmern an dem Gewinnspiel.

5.2 Die Teilnehmer werden über Ihren Gewinn schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.

5.3 Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass neben ihrem richtigen Namen auch ihr Facebook-Name auf der Facebook-Seite der SAP Arena veröffentlicht wird.

6. Teilnahmeberechtigung

6.1 Bei einer erfolglosen Zustellung des Gewinns behält sich die SAP Arena vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln.

6.2 Sollten die angegebenen Kontaktdaten der Teilnehmer (z.B. Post- oder E-Mail-Adresse) fehlerhaft sein oder sind die Teilnehmer unter diesen Kontaktdaten nicht zu erreichen, ist die SAP Arena nicht verpflichtet, eine Adressermittlung vorzunehmen. Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.

7. Haftung

7.1 Die SAP Arena haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nachfolgend nichts Anderweitiges ergibt.

7.2 Die SAP Arena haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.3 Die SAP Arena haftet unter Begrenzung auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen.

7.4 Darüber hinaus haftet die SAP Arena lediglich im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.

7.5 Die SAP Arena haftet nicht für falsche Informationen, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel veröffentlicht werden.

7.6 Die SAP Arena übernimmt keine Gewähr dafür, dass die SAP Arena Homepage, über die das Gewinnspiel läuft, jederzeit zur Verfügung steht oder jederzeit aufgerufen werden kann. Eventuelle Störungen gehen insoweit nicht zu Lasten der SAP Arena.

8. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die SAP Arena behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen von Gründen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels oder der Verlosung gefährden oder verhindern. Sofern eine derartige Beendigung oder Unterbrechung eines Gewinnspiels auf dem Verhalten eines oder mehrerer Teilnehmer beruht, ist die SAP Arena berechtigt, von den Teilnehmern den hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

9. Hinweise zum Datenschutz

Die der SAP Arena von den Teilnehmern übermittelten Informationen werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten von der SAP Arena unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine insoweit erteilte Einwilligung kann von den Teilnehmern jederzeit schriftlich widerrufen werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene wirtschaftlich vernünftige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

10.2 Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht.

10.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Teilnahmebedingungen Tippspiel

1. Veranstalter dieses Tippspiels ist die SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG.

2. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an dem Tippspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

3. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem 14. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland. Angestellte der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG, deren Angehörige und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Tippspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmer des Tippspiels ist diejenige Person, der die E-Mail-Adresse gehört, die bei der Anmeldung zum Tippspiel angegeben worden ist. Es ist pro „Teilnehmer“ nur eine Teilnahme möglich. Eine regelwidrige oder wiederholte Teilnahme eines Teilnehmers an dem Tippspiel hat seinen Spielausschluss zur Folge.

4. Es werden nur die in dem Tippspiel näher beschriebenen Preise vergeben. Die Vergabe der Preise findet nur unter den Teilnehmern statt, die eigenhändig sämtliche für die Teilnahme an dem Tippspiel auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig ausgefüllt haben. Das Tippspiel beginnt mit dem 1. Spieltag der jeweiligen DEL-Saison und endet mit dem letzten Spiel der Adler Mannheim in der jeweiligen Saison.

5. Der Gewinner eines Preises wird zeitnah unter Verwendung der bei der Anmeldung gemachten weiteren Angaben per E-Mail oder Push-Benachrichtigung benachrichtigt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Postadresse selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail. Ebenfalls muss der Spieler in seinen Einstellungen die Push-Nachrichten aktiviert haben.

6. Die Formalitäten zur Übergabe des Hauptgewinns werden mit dem Gewinner individuell geklärt.

7. Bei den Preisen ist ein Tausch oder eine Auszahlung gegen Bargeld nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Veranstalter ist berechtigt, die Preise des Gewinnspiels zu ändern, sofern dies durch außerhalb des Einflussbereichs der am Tippspiel beteiligten Firmen liegenden Faktoren erforderlich ist.

8. Die Entscheidungen der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden. Die SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Tippspiel ganz oder zeitweise auszusetzen oder endgültig einzustellen, wenn irgendwelche Umstände auftreten, die die Durchführbarkeit und die Integrität des Tippspiels gefährden.

9. Jegliche Schadenersatzverpflichtung der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit dem Tippspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Die SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt jederzeit zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen notwendig erscheint und die Teilnehmer des Tippspiels hierdurch nicht entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben benachteiligt werden.

11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Regeln für das Tippspiel

Wer kann am Tippspiel teilnehmen?

Jeder Benutzer des Coupon Centers, kann am Tippspiel teilnehmen. Allerdings darf jeder Spieler nur mit einem Konto beim Tippspiel angemeldet sein, ansonsten kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Welche Arten von Fragen gibt es?

Es gibt einerseits die Saisonfragen und andererseits die Spieltagsfragen. Die Definition beider Typen ist im Folgenden:

Definition Saisonfragen: Dies sind die Fragen, die bei der Anmeldung gestellt werden. Diese Fragen können nur einmal getippt werden. Du kannst die Tipps bis 5 Minuten vor dem ersten Spieltag ändern, danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Definition Spieltagsfragen: Dies sind die Fragen, die an jedem Spieltag gestellt werden. Diese Fragen werden vor jedem Spieltag getippt. Du kannst die Tipps bis 5 Minuten vor dem jeweiligen Spieltag ändern, danach ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Wie werden Punkte verteilt?

Die Punkte werden, abhängig von der Art der Frage (Saisonfrage oder Spieltagsfrage), folgendermaßen verteilt:

  1. Wer wird Topscorer der Adler? (Nach der DEL Hauptrunde)
    (Antwort: Spieler xy) 10 Punkte
  2. Welche Mannschaft wird deutscher Meister?
    (Antwort: Mannschaft xy) 10 Punkte
  3. Auf welchem Tabellenplatz landen die Adler am Ende der Hauptrunde?
    (Antwort: Platz xy) 10 Punkte

Zum anderen gibt es die Spieltagsfragen, die an jedem Spieltag neu getippt werden müssen:

  1. Wie ist das Endergebnis?
    Antworten/Pkt.:
    Genau richtiges Ergebnis: 4 Punkte
    Richtige Tordifferenz: 3 Punkte
    Richtige Tendenz: 2 Punkte
  2. In welchem Spielabschnitt fällt das erste Tor?
    Antworten/Pkt.:
    1. Drittel: 1 Punkt
    2. Drittel: 2 Punkte
    3. Drittel: 3 Punkte
    Overtime: 4 Punkte
    Shootout: 8 Punkte
  3. Welcher Spieler erzielt das erste Tor für die Adler?
    Antworten/Pkt.:
    Stürmer: 2 Punkte
    Abwehrspieler: 4 Punkte
    Torhüter: 10 Punkte
    keiner: 5 Punkte
  4. Welches Team erhält die meisten Strafen?
    Antworten/Pkt.:
    Adler: 1 Punkt
    Gegner: 1 Punkt
    Beide Teams gleich: 2 Punkte

Wer gewinnt?

Am Ende eines jeden Spieltages gibt es einen Spieltagsgewinner. Dies ist derjenige Spieler, der mit seinen Tipps am meisten Punkte für diesen Spieltag erzielt hat. Für den Fall, dass mehrere Spieler die gleiche Punktzahl erreicht haben und es auf Grund dessen mehrere Gewinner geben sollte, gewinnt jeder.

Am Ende der Saison gibt es ebenfalls einen Saisongewinner. Auch hier gewinnt derjenige, der am Ende der Saison die meisten (Tippspiel-)punkte auf seinem Konto hat. Es ist kein Zwang an jedem Spieltag getippt zu haben, es zählt einzig und allein am Ende, wer die meisten Punkte hat. Für den Fall, dass mehrere Spieler die gleiche Punktzahl erreicht haben und es auf Grund dessen mehrere Gewinner geben sollte, wird der Gewinner per Zufall ermittelt.

Anhand welcher Daten wird entschieden welche Tipps richtig sind?

Als Grundlage für die Auswertung der jeweiligen Spieltage gelten die von der DEL gelieferten Statistiken. Irrtümer sind vorbehalten.

Wann kann man tippen?

Du kannst immer 3 Spieltage im Voraus tippen. Die Tipps können dann bis 5 Minuten vor dem jeweiligen Spieltag geändert werden.

Zählen die Tippspielpunkte zu meinen Coupon Center Punkten?

Nein, die Punkte im Coupon Center sind unabhängig von den Punkten im Tippspiel.

Was kann man gewinnen?

Es gibt sowohl an den jeweiligen Spieltagen, als auch am Ende der Saison einen Gewinn für den Spieler mit den meisten Punkten.

Gewinn Saisonfragen: Hier könnt ihr exklusive Coupons für das Coupon Center gewinnen, dies unterscheidet sich von Spieltag zu Spieltag.

Gewinn Saisonfragen: Wer am Ende der Saison die meisten Punkte hat gewinnt eine Dauerkarte (PK5-PK2) für die neue Saison.

An wen kann ich mich bei Problemen wenden?

Bei Problemen wendest du dich an adler-fanapp@saparena.de. Die Kollegen werden sich hier schnellstmöglich bei dir melden um dir mit deinem Problem zu helfen.


Nutzungsbedingungen des Adler Mannheim Couponcenters

Zweck des Adler Mannheim Coupon Centers:

Das Coupon Center dient als Bonusprogramm, in dem die Nutzer der Adler Mannheim Fan App für Ihre Treue belohnt werden. Durch das Sammeln von Punkten über das Coupon Center innerhalb der Fan App können die Nutzer unterschiedliche Rabattcoupons für ausgewählte Speisen, Getränke, Waren und Tickets sowie für spezielle, nicht käuflich erwerbbare Sonderaktionen bei den folgenden Anbietern erwerben:

  • Food affairs GmbH in SAP Arena
  • Whistle Sportsbar GmbH
  • Whistle – Fanwear • Tickets
  • SAP Arena, Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG

Für die Teilnahme an dem Coupon Center gelten die folgenden Nutzungsbedingungen, welche der Nutzer durch seine Teilnahme ausdrücklich anerkennt:

1. Anwendungsbereich und Betreiber

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Teilnahme registrierter Nutzer („Nutzer“) am Coupon Center im Rahmen der Fan App, welche im Auftrag der Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG von der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG („Betreiber“) betrieben wird.

2. Anmeldung

2.1 Die Teilnahme am Coupon Center kommt mit der Registrierung des Nutzers im Coupon Center der Adler Mannheim Fan App zustande.

2.2 Eine mehrfache Registrierung eines Nutzers im Coupon Center unter verschiedenen Namen ist unzulässig.

2.3 Nutzer kann jede natürliche Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Nutzer muss bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben machen. Änderungen der bei der Registrierung gemachten Angaben sind durch den Nutzer durch Aktualisierung seines Nutzer-Profils entsprechend vorzunehmen.

2.4 Die Teilnahme am Coupon Center ist kostenlos.

3. Sammeln von Punkten

3.1 Punkte können nur mittels der für das Coupon Center autorisierten Wege erworben werden. Dies sind zum jetzigen Zeitpunkt die nachfolgend in 3.2 – 3.4 genannten Möglichkeiten. Es obliegt dem Betreiber festzulegen, für welche vom Nutzer in Anspruch genommene Leistung welche Punkte seinem Konto gutgeschrieben werden.

3.2. Der Nutzer kann Punkte über den Kauf von Produkten der Adler Mannheim in den Fanshops der SAP Arena oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets sammeln. Außerdem besteht die Möglichkeit bei den folgenden Anbietern Punkte zu sammeln:

  • Food affairs GmbH in SAP Arena
  • Whistle Sportsbar GmbH

Dazu muss der Nutzer an der Kasse vor dem Bezahlen seine Fan-ID im Coupon Center über die Fan App vorzeigen. Nachträglich können keine Punkte gutgeschrieben werden. Für Käufe im Onlineshop können keine Punkte gesammelt werden.

3.3. Punkte können auch für den Kauf von Tickets für die Heimspiele der Adler Mannheim in der SAP Arena gesammelt werden. Dies gilt nur für Tickets, die in einem Ticketshop der SAP Arena oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle der SAP Arena erworben werden. Ausgenommen vom Coupon Center sind Tickets, die über CTS oder sonstige Dritte erworben werden. Ab Beginn des jeweiligen Spiels kann der Nutzer selbständig die Punkte durch Einscannen des Barcodes oder durch die manuelle Eingabe der Einzelkartennummer auf dem Ticket über die Adler Mannheim Fan App seinem Konto gutschreiben. Jeder Nutzer kann pro Spiel nur für ein Ticket Punkte sammeln. Pro Saison kann der Nutzer maximal 900 Punkte für Eintrittskarten sammeln. Für eine Dauerkarte erhält der Nutzer einmalig 1.000 Punkte pro Saison. Um die Punkte für die Dauerkarte seinem Konto gutzuschreiben, muss der Nutzer die Dauerkarte über die manuelle Eingabe im Coupon Center erfassen.

3.4 Weiterhin werden dem Nutzer für folgende Aktionen automatisch Punkte gutgeschrieben:

  • für die Registrierung erhält der Nutzer 250 Punkte.
  • ab dem Zeitpunkt der Registrierung erhält der Nutzer automatisch für jedes Tor der Adler Mannheim einen Punkt.
  • ab dem Zeitpunkt der Registrierung erhält der Nutzer für einen Sieg nach regulärer Spielzeit drei Punkte, für einen Sieg nach Overtime oder Penaltyschießen erhält er zwei Punkte.
  • Bei Spielen in den Playoffs der DEL erhält der Nutzer für jedes Tor der Adler Mannheim einen Punkt und für den Gewinn der Play-Off Serie drei Punkte

3.5 Darüber hinaus behält sich der Betreiber vor, für weitere Aktionen Sonderpunkte zu vergeben.

3.6 Bei Rückgängigmachung (Wandlung, Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Kaufvertrags, für den dem Nutzer Punkte gutgeschrieben wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich der Betreiber das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.

3.7 Punkte sowie Gutscheine o.ä. für diese können nicht an Dritte übertragen werden, es sei denn, im Coupon Center wird eine entsprechende Möglichkeit ausdrücklich eingeräumt. Der Verkauf und die Weitergabe von Punkten oder ihre sonstige Veräußerung an Dritte ohne die schriftliche Zustimmung des Betreibers ist unzulässig.

3.8 Der Betreiber behält sich vor, die vom Nutzer für Speisen und Getränke in der Whistle Sportsbar GmbH gesammelten Punkte auf maximal 900 Punkte pro Saison zu begrenzen bzw. zu reduzieren.

4. Einlösen der Punkte

4.1 Die gesammelten Punkte kann der Nutzer im Coupon Center der Fan App für Rabattcoupons für bestimmte Fanartikel der Adler Mannheim oder spezielle nicht-kaufbare Erlebnisaktionen oder Speisen und Getränke (Food affairs GmbH in der SAP Arena oder Whistle Sportsbar GmbH) einlösen.

4.2 Die aktuell verfügbaren Rabattcoupons für Fanartikel sowie die Coupons für die nicht käuflich erwerbbaren Sonderaktionen sind im Coupon Center unter „Angebote“ aufgeführt. Wenn der Nutzer ausreichend Punkte für einen bestimmten Coupon gesammelt hat, kann er über den Button „Coupon kaufen“ unter dem jeweiligen Couponangebot den Coupon erwerben.

4.3 Die gekauften Coupons sind im Coupon Center unter „Gekauft“ einsehbar und abrufbar. Der Kauf von Coupons kann vom Nutzer innerhalb der Adler Mannheim Fan App nicht rückgängig gemacht werden. Ein Coupon kann ausschließlich innerhalb seiner Gültigkeit an den Kassen der Fanshops oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets durch den Betreiber durch eine Punktegutschrift zurückgebucht werden.

4.4 Die Auswahl der in dem Adler Mannheim Coupon Center erhältlichen Rabattcoupons sowie die Coupons für die Sonderaktionen und die Festlegung der Anzahl der für die Einlösung eines Coupons erforderlichen Punkte stehen im Ermessen des Betreibers.

4.5 Punkte verfallen nach Ablauf von 36 Monaten nach ihrer Gutschrift auf dem Punkte-Konto des Nutzers.

4.6 Für das Einlösen von Punkten gegen Coupons werden vorrangig jeweils die Punkte des Nutzers eingesetzt, deren Verfallsdatum am Nächsten ist.

4.7 Eine Barauszahlung von Punkten ist ausgeschlossen. Bei Umtausch/Rückgabe erfolgt eine Erstattung in bar.

4.8 Seinen aktuellen Punktestand kann der Nutzer bei seiner Fan-ID im Coupon Center der Adler Mannheim Fan App einsehen. Einwendungen gegen den Punktestand sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich per E-Mail an adler-fanapp@saparena.de zu begründen.

5. Einlösen der Rabattcoupons

5.1 Die erworbenen Rabattcoupons für Fanartikel der Adler Mannheim können nur an einer der Kassen der Fanshops der Adler Mannheim in der SAP Arena oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets eingelöst werden. Rabattcoupons für Speisen & Getränke können nur bei der Food affairs GmbH in der SAP Arena oder Whistle Sportsbar GmbH eingelöst werden. Dazu muss der Nutzer bei dem Kauf, für den der jeweilige Rabattcoupon gilt, den Coupon in seinem Mobilfunkgerät vorzeigen.

5.2 Ein Einlösen der Coupons im Onlineshop der Adler Mannheim ist nicht möglich.

5.3 Macht der Nutzer bei einem Fanartikel, den er unter Verwendung eines Rabattcoupons aus dem Coupon Center erworben hat, von seinem Rückgaberecht Gebrauch, werden seinem Punktekonto die Punkte wieder gutgeschrieben, die er für den Erwerb des Rabattcoupons verwendet hat. Die Rückgabe mittels Coupon erworbener Speisen und Getränke ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Punkte ist auch bei Rückgabe des Fanartikels nicht möglich. Die Rückerstattung kann nur bei der Rückgabe des jeweils gekauften Fanartikels an einer der Kassen in einem der Fanshops der SAP Arena oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets unter Vorlage des Kassenbons erfolgen. Die Rücknahme kann aus organisatorischen Gründen nur im Fanshop am Empfang der SAP Arena oder im Fanshop Whistle – Fanwear • Tickets erfolgen.

5.4 Sollte ein Fanartikel, für den der Nutzer einen gültigen Rabattcoupon besitzt, nicht mehr verfügbar sein, behält sich der Betreiber vor, den Coupon gegen eine Punktegutschrift zu stornieren.

5.5 Die Rabattcoupons besitzen jeweils ein bestimmtes Gültigkeitsdatums, welches auf dem Coupon angegeben ist. Nach Ablauf dieses Datums ist es nicht mehr möglich, den Coupon einzulösen oder die Punkte zurückerstattet zu bekommen.

5.6. Die Rabattcoupons sind nicht mit verschiedenen Rabattaktionen kombinierbar. Ein Rabattcoupon kann damit immer nur für eine Rabattaktion eingesetzt werden.

6. Pflichten des Nutzers

6.1 Das Adler Mannheim Coupon Center wird ausschließlich zur privaten Nutzung durch den Nutzer zur Verfügung gestellt. Jegliche Nutzung eines Bonusprogramms durch einen Nutzer oder andere Dritte zu kommerziellen Zwecken, insbesondere zur Gewinnung von Daten von anderen Nutzern, ist ohne ausdrückliche die Zustimmung des Betreibers unzulässig.

6.2 Die Passwörter des Nutzers sind stark zu gestalten und von diesem angemessen geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Teilung einer Registrierung am Coupon Center zwischen verschiedenen Personen und somit das gemeinsame Sammeln von Punkte ist unzulässig.

7. Rechte an den Leistungen des Coupon Center

7.1 An den rechtlich geschützten Leistungen des Coupon Centers erwirbt der Nutzer nur die Rechte, welche zur Erfüllung der jeweils ihm geschuldeten Leistungen erforderlich sind.

7.2 Namen, Marken oder andere gewerbliche Schutzrechte, welche im Rahmen des Coupon Centers genutzt werden, werden in Lizenz genutzt. Der Nutzer erwirbt an diesen keine eigenständigen Rechte.

8. Rechte an Leistungen des Nutzers

8.1 Mit dem Einstellen von Inhalten in das Coupon Center durch einen Nutzer räumt er dem Betreiber, der Food Affairs GmbH in der SAP Arena, der Whistle Sportsbar GmbH sowie der Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG unentgeltlich die nicht-ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich unbeschränkten Rechte ein, diese Inhalte im Rahmen des Coupon Centers für eigene Zwecke zu nutzen. Sollten diese Dritten zugänglich gemacht werden, erfordert dies der persönlichen Einwilligung des Nutzers.

8.2 Dieses Recht umfasst das Recht zur Bearbeitung und anderen Modifikationen der Inhalte, soweit es für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte geboten ist.

8.3 Die Rechteübertragung erfolgt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Nutzer hinaus.

8.4 Der Nutzer garantiert, über alle erforderlichen Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten frei verfügen zu können und wird der Betreiber, die Food Affairs GmbH in der SAP Arena, die Whistle Sportsbar GmbH und die Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG widrigenfalls von allen Schäden und Ansprüchen Dritter freihalten. Diese haben insbesondere Anspruch auf Ersatz der ihnen entstehenden, angemessenen Kosten der Verteidigung gegen entsprechende Vorwürfe.

8.5 Sofern ein Nutzer Inhalte (z.B. Texte, Fotos, Videos oder Grafiken) in das Coupon Center einstellt, haftet er dafür, dass diese Inhalte

  • nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen;
  • nicht gegen die guten Sitten verstoßen;
  • nicht jugendgefährdend oder sonst geeignet sind, das Ansehen des Betreibers, der Food Affairs GmbH in der SAP Arena, der Whistle Sportsbar GmbH bzw. der Adler Mannheim Eishockey Spielbetriebs GmbH & Co. KG zu gefährden;

Der Betreiber ist widrigenfalls insbesondere berechtigt, diese Inhalte sofort zu löschen.

9. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen

9.1 Diese Nutzungsbedingungen können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Bei einer Änderung werden alle bisher registrierten Nutzer ausgeloggt. Im Rahmen eines erneuten Login-Prozesses müssen die Nutzer dann den geänderten Nutzungsbedingungen erneut zustimmen.

9.2 Widerspricht ein Nutzer den Änderungen, stellt dies gleichzeitig seine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft in dem Coupon Center dar. Hierauf wird der Nutzer im Rahmen der vorstehenden Information über die Änderungen der Nutzungsbedingungen jeweils gesondert hingewiesen.

10. Haftung

10.1 Die Parteien haften für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

10.2 Ansprüche für die Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Arglist.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Der Nutzer kann seine Registrierung im Coupon Center jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen oder widerrufen. Die Kündigung kann per E-Mail an die Adresse adler-fanapp@saparena.de geschickt werden. Mit der Kündigung durch den Nutzer verfallen die bisher gesammelten Punkte und die nicht eingelösten Coupons. Eine Barauszahlung oder eine Übertragung der Punkte und Coupons an Dritte ist nicht möglich.

11.2 Der Betreiber kann die Registrierung eines Nutzers mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Mit gleicher Frist kann das Bonusprogramm eingestellt werden.

11.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung durch den Betreiber aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere

  • ein schuldhafter Verstoß des Nutzers gegen seine vertraglichen Pflichten aus den Ziffern 2.2, 2.3 und 6 dieser Nutzungsbedingungen;
  • eine Registrierung durch einen Nutzer unter Verwendung mehr als unwesentlich falscher Angaben;
  • die mehrfache Registrierung eines Nutzers sowie das Teilen einer Registrierung zwischen mehreren Personen;
  • der Verlust des Rechts zum Betrieb des Coupon Centers aus vom Betreiber nicht zu vertretenden Gründen;
  • der missbräuchliche Punkteerwerb, z.B. durch widerrechtliche Nutzung von Daten Dritter

11.4 Mit Wirksamwerden der Kündigung und/oder der Einstellung des Coupon Centers verfällt das Guthaben an Punkten eines Nutzers.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Regelungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

12.2 Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des abdingbaren internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts Anwendung. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.

12.3 Für den Fall, dass der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, wird Mannheim als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Registrierung seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben unberührt.

Mannheim, den 10.07.2023