Verwaltungsgerichtshof billigt den Bebauungsplan "Sportpark Bösfeld-Arena"

Mit dem heute verkündeteten Urteil hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) die Anträge der Anwohner aus den Stadtteilen Neuhermsheim, Bösfeld und Mühlfeld, den Bebauungsplan "Sportpark Bösfeld-Arena" für nichtig zu erklären, abgewiesen. Damit steht dem Bau der Mannheim Arena nun nichts mehr im Wege und die Arbeiten an der Baustelle im Bösfeld können ab sofort in forcierten Tempo weitergehen. Es wurden in besagten Urteil sämtliche von den Klägern angeführten Punkte abgewiesen und auch eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.