Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden auf der Homepage www.saparena.de veröffentlicht und gelten für alle Gewinnspiele auf der SAP Arena Homepage, im SAP Arena Newsletter, auf der SAP Arena Facebook-Fanseite, im SAP Arena Veranstaltungsflyer, im SAP Arena Magazin sowie bei allen sonstigen von der Betriebsgesellschaft der SAP Arena durchgeführten Gewinnspielen.
 

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer an Gewinnspielen, welche von der SAP Arena Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG, An der Arena 1, 68163 Mannheim veranstaltet werden. Durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer mit dem Inhalt der Teilnahmebedingungen einverstanden. Diese werden damit Vertragsgrundlage des zwischen den Parteien konkludent oder ausdrücklich geschlossenen Gewinnspielvertrages.
(2) Die Teilnahme an den Gewinnspielen ist unentgeltlich.
 

§ 2 Teilnahmeberechtigung
(1) Jeder Teilnehmer darf an einem bestimmten Gewinnspiel oder an einer bestimmten Verlosung nur einmal teilnehmen. Die Teilnehmer müssen volljährig sein und eine gültige Postanschrift sowie einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland besitzen.
(2) Gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Händler und Partner der SAP Arena, sowie alle an der Entstehung und Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen, sowie die Familienangehörigen der zuvor genannten Personen, sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
 

§ 3 Allgemeine Bedingungen
(1) Die Teilnehmer verpflichten sich, im Rahmen der Gewinnspiele keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen.
(2) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name, sowie die von Ihnen eingereichten Fotos oder Bilder auf der Homepage der SAP Arena, der SAP Arena Facebook-Fanseite oder in sonstigen Medien zeitlich unbeschränkt unentgeltlich veröffentlicht werden dürfen. Gleiches gilt für Bilder der Teilnehmer, die von der Betriebsgesellschaft der SAP Arena oder in deren Auftrag im Rahmen des Gewinnspiels oder bei sonstigen Veranstaltungen in der SAP Arena gefertigt werden.
(3) Die Preise des Gewinnspiels sind nicht übertragbar. Eine Barauszahlung des Wertes des jeweiligen Preises ist ausgeschlossen. Der SAP Arena steht es frei, den ausgelobten Preis nach freiem Ermessen gegen einen Ersatzpreis von gleichem oder höherem Wert auszutauschen.
(4) Für die Entrichtung eventueller Steuern, die durch die Entgegennahme der Preise anfallen, sind allein die Gewinner verantwortlich.
(5) Ein nicht innerhalb von 7 Tagen entgegengenommener oder ein zurückgewiesener Preis verfällt und wird nicht neu vergeben.
(6) Gewinnspielclubs, automatisierte Einträge über Gewinnspiel-Robots sowie willentliche Falscheinkäufe und Einträge mit sog. „Wegwerf-E-Mail-Adressen“ sind unzulässig und werden von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
 

§ 4 Teilnahmefrist
Die einzelnen Teilnahmefristen und Verfallfristen sind der jeweiligen Verlosung zu entnehmen.
 

§ 5 Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtigung
(1) Die Gewinnermittlung erfolgt per Losverfahren unter allen Teilnehmern an dem Gewinnspiel.
(2) Die Teilnehmer werden über Ihren Gewinn schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.
(3) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass neben ihrem richtigen Namen auch ihr Facebook-Name auf der Facebook-Seite der SAP Arena veröffentlicht wird.
 

§ 6 Gewinnversendung
(1) Bei einer erfolglosen Zustellung des Gewinns behält sich die SAP Arena vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln.
(2) Sollten die angegebenen Kontaktdaten der Teilnehmer (z.B. Post- oder E-Mail-Adresse) fehlerhaft sein oder sind die Teilnehmer unter diesen Kontaktdaten nicht zu erreichen, ist die SAP Arena nicht verpflichtet, eine Adressermittlung vorzunehmen. Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.
 

§ 7 Haftung
(1) Die SAP Arena haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich nachfolgend nichts Anderweitiges ergibt.
(2) Die SAP Arena haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die SAP Arena haftet unter Begrenzung auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen.
(4) Darüber hinaus haftet die SAP Arena lediglich im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes.
(5) Die SAP Arena haftet nicht für falsche Informationen, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel veröffentlicht werden.
(6) Die SAP Arena übernimmt keine Gewähr dafür, dass die SAP Arena Homepage, über die das Gewinnspiel läuft, jederzeit zur Verfügung steht oder jederzeit aufgerufen werden kann. Eventuelle Störungen gehen insoweit nicht zu Lasten der
SAP Arena.
 

§ 8 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die SAP Arena behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen von Gründen, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels oder der Verlosung gefährden oder verhindern. Sofern eine derartige Beendigung oder Unterbrechung eines Gewinnspiels auf dem Verhalten eines oder mehrerer Teilnehmer beruht, ist die SAP Arena berechtigt, von den Teilnehmern den hierdurch entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
 

§ 9 Hinweise zum Datenschutz
Die der SAP Arena von den Teilnehmern übermittelten Informationen werden ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten von der SAP Arena unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine insoweit erteilte Einwilligung kann von den Teilnehmern jederzeit schriftlich widerrufen werden.
 

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene wirtschaftlich vernünftige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
(2) Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Mannheim, den 18.09.2014